Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

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Gesch-und Vero rduungsb lult 
für das Königreich Sachsen. 
17. Stück vom Jahre 1866. 
      
  
  
98. Decret 
wegen Bestätigung der Statuten des Vorschußvereins zu Pausa; 
vom 5. Juli 1866. 
Nachdem die von Sr. Königlichen Majestät eingesetzte Landescommission die im 6 14 und 
* 30, Abs. 2 und 3 der Statuten des Vorschußvereins zu Pausa enthaltenen Rechtsver- 
günstigungen bewilligt hat, so sind diese Statuten von dem Ministerium des Innern mit der 
Wirkung, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau nachgegangen werden soll, be- 
stätigt, und ist zu dessen Beurkundung gegenwärtiges 
Deecret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 5. Juli 1866. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Friesen. 
  
Fromm. 
Statuten 
des Vorschußvereins zu Pausa. 
2. 2. 
§& 14. Die Namen des Directors, des Cassirers und des Controleurs und ihrer Stell- 
vertreter, sowie jeder in den Personen derselben eintretende Wechsel sind durch das Directorium 
in dem § 10 gedachten Amtsblatte öffentlich bekannt zu machen. Diese Bekanntmachung 
vertritt die Stelle der Legitimation. 
2c. 2c. 
1866. 37
	        
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