Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

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für spätere Hinzuschlagungseinträge und etwaige Abschreibungseinträge aufgespart bleibe, wo— 
gegen es in Ansehung der zweiten und dritten Rubrik dessen nicht bedarf. 
Dresden, am 4. August 1866. 
Ministerium der Justiz. 
D. Schneider. 
Rosenberg. 
  
& 104. Bekanntmachung, 
die zu erbauende Staatseisenbahn von Freiberg nach Chemnitz betreffend; 
vom 17. August 1866. 
Unhier Bezugnahme auf die Verordnung vom 25. April dieses Jahres, die Abtretung von 
Grundeigenthum zu Erbauung einer Staatseisenbahn von Freiberg nach Chemnitz betreffend 
(Seite 96 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes von diesem Jahre), wird von dem Mi— 
nisterium des Innern andurch bekannt gemacht, daß von dem Fortbaue der gedachten Staats- 
eisenbahn die Fluren von 
Thiemendorf, 
Hesdorf, 
Falkenau, 
und von 
Flöha 
betroffen werden. 
Dresden, den 17. August 1866. 
Minifterium des Innern. 
Für den Minister: 
Dr. Weinlig. 
Fromm. 
—— Ê — * 
Letzte Absendung: am 23. August 1866. 
 
	        
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