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Medicinalgewichte — deren Aichung und Stempelung steht fortan aus—
schließlich der Normalaichungscommission zu — Gebühren dafür
— welche von denselben als unrichtig gelten .
Medicinalpolizeib ezirke in den Schönburgischen deecehberrfchaften —
eine deshalb getroffene veränderte Einrichtung
Medicinalwaagen, s. Waagen.
Meiningen, Sachsen-, Herzogthum, — Beitritt der dasigen Regierung zu
dem über die Paß- und Fremdenpolizei zwischen mehreren Deut—
schen Regierungen unter dem 7. Februar 1865 abgeschlossenen Staats-
vertrage
Meißen, s. Borsdorf- Döbeln- „Meißner Eisenbahn.
Meßgüter, s. Meßordnung.
Meßordnung — Abänderung des 8§ 8 unter a derselben über den Handel
mit Meßgütern in der Stadt Leipzig vom 4. December 1833, die Er-
öffnung der Conti für den Meßverkehr in der Neujahrsmesse betr.
Meßverkehr, s. Meßordnung.
Militärische Auszeichnung für im Felde erworbene Verdienste, s. Verdienst-
orden — Albrechtorden.
Militärpflicht — Gesetz über deren Erfüllung .
—Jnhaltsverze1chntßhcerzu .
— Ausführungsverordnung dazu
Militärs, in den Feldarmeen verwundete, — Beitritt der diesseitigen Regier-
ung zu der am 22. August 1864 zu Genf geschlossenen internationalen
Uebereinkunft zur. Verbesserung des Looses derselben. .
Mittweida — Bestätigung der Statuten des dasigen Spar= und Vorschuß-
vereins
Bestätigung der Statuten des dasigen Beamtenuntersiüsunge-
vereins
Mobiliar- Brandversich erungsverein zu Oberfrohna — vesens Sta-
tuten werden bestätigt .
— — zu Wiederau — dessen Statuten werden bestätigt
N.
Nachtrag, vierter, zu den unterm 20. März 1837 confirmirten Statuten der
Leipzig- Dresdner Eisenbahncompagnie
— sechster, — zur fünften Auflage der Aczneientaxe-
— zu der wegen Leistung gegenseitiger Rechtshülfe mit der Großherzog-
lich Sachsen-Weimar--Eisenach'schen Regierung unter dem 2./31. Januar
1847 getroffenen Uebereinkunft.
— zu der Sparcassenordnung der Stadt Tharandt, — wird bestätigt
— zu der zwischen der diesseitigen und der Coburg-Gothaischen Regierung
über die Leistung gegenseitiger Hechtshülfe abgeschlossenen Uebereinkunft
10. Juni
vom 19. Juli 1848
— zu der zwischen der diesseitigen und der Fürftlich Reußischen NRegierung
jüngerer Linie über die Leistung gegenseitiger Nechtehulfe unter dem
12. Juli 1845 abgeschlossenen Uebereinkunft
Tag.
d
.Nov.
.Nov.
9. Jan.
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10.
24.
.Dec.
24.
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20.
16.
19.
17.
19.
22.
28.
Abpril
Nov.
Dec.
Dec.
.Juli
Juli
Oct.
.Sept.
.Nov.
Jan.
Jan.
März
März
April
April
Seite.
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Paragraph.
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