Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

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Medicinalgewichte — deren Aichung und Stempelung steht fortan aus— 
schließlich der Normalaichungscommission zu — Gebühren dafür 
— welche von denselben als unrichtig gelten . 
Medicinalpolizeib ezirke in den Schönburgischen deecehberrfchaften — 
eine deshalb getroffene veränderte Einrichtung 
Medicinalwaagen, s. Waagen. 
Meiningen, Sachsen-, Herzogthum, — Beitritt der dasigen Regierung zu 
dem über die Paß- und Fremdenpolizei zwischen mehreren Deut— 
schen Regierungen unter dem 7. Februar 1865 abgeschlossenen Staats- 
vertrage 
Meißen, s. Borsdorf- Döbeln- „Meißner Eisenbahn. 
Meßgüter, s. Meßordnung. 
Meßordnung — Abänderung des 8§ 8 unter a derselben über den Handel 
mit Meßgütern in der Stadt Leipzig vom 4. December 1833, die Er- 
öffnung der Conti für den Meßverkehr in der Neujahrsmesse betr. 
Meßverkehr, s. Meßordnung. 
Militärische Auszeichnung für im Felde erworbene Verdienste, s. Verdienst- 
orden — Albrechtorden. 
Militärpflicht — Gesetz über deren Erfüllung . 
—Jnhaltsverze1chntßhcerzu . 
— Ausführungsverordnung dazu 
Militärs, in den Feldarmeen verwundete, — Beitritt der diesseitigen Regier- 
ung zu der am 22. August 1864 zu Genf geschlossenen internationalen 
Uebereinkunft zur. Verbesserung des Looses derselben. . 
Mittweida — Bestätigung der Statuten des dasigen Spar= und Vorschuß- 
vereins 
Bestätigung der Statuten des dasigen Beamtenuntersiüsunge- 
vereins 
Mobiliar- Brandversich erungsverein zu Oberfrohna — vesens Sta- 
tuten werden bestätigt . 
— — zu Wiederau — dessen Statuten werden bestätigt 
N. 
Nachtrag, vierter, zu den unterm 20. März 1837 confirmirten Statuten der 
Leipzig- Dresdner Eisenbahncompagnie 
— sechster, — zur fünften Auflage der Aczneientaxe- 
— zu der wegen Leistung gegenseitiger Rechtshülfe mit der Großherzog- 
lich Sachsen-Weimar--Eisenach'schen Regierung unter dem 2./31. Januar 
1847 getroffenen Uebereinkunft. 
— zu der Sparcassenordnung der Stadt Tharandt, — wird bestätigt 
— zu der zwischen der diesseitigen und der Coburg-Gothaischen Regierung 
über die Leistung gegenseitiger Hechtshülfe abgeschlossenen Uebereinkunft 
10. Juni 
vom 19. Juli 1848 
— zu der zwischen der diesseitigen und der Fürftlich Reußischen NRegierung 
jüngerer Linie über die Leistung gegenseitiger Nechtehulfe unter dem 
12. Juli 1845 abgeschlossenen Uebereinkunft 
  
  
  
Tag. 
d 
.Nov. 
.Nov. 
9. Jan. 
21 
10. 
24. 
.Dec. 
24. 
11. 
20. 
16. 
19. 
17. 
19. 
22. 
28. 
Abpril 
Nov. 
Dec. 
Dec. 
.Juli 
Juli 
Oct. 
.Sept. 
.Nov. 
Jan. 
Jan. 
März 
März 
April 
April 
  
  
  
Seite. 
231 fg. 
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131 
239 
271 fg. 
294 
301 fg. 
175 fg. 
188 fg. 
225 fg. 
205 fg. 
250 
7 fg. 
26 
76 fg. 
80 
94 fg. 
133 fg. 
  
  
  
Paragraph. 
1—3 
4 
1—106 
1—144
	        
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