Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

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haltene Rechtsvergünstigung, in Bezug auf die Legitimation der Mitglieder des Directoriums 
und des Ausschusses durch öffentliche Bekanntmachung, bewilligt hat, sind in dessen Verfolg 
die gedachten Statuten von dem Ministerium des Innern im Einverständnisse mit dem Justiz- 
ministerium mit der Wirkung bestätigt worden, daß den Bestimmungen derselben allenthalben 
nachgegangen werde. 
Hierüber ist gegenwärtiges 
Deeret 
unter dem Siegel des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, am 20. October 1 866. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Kohlschütter. 
  
Forwerg. 
Letzte Absendung: am 1. November 1866. 
 
	        
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