Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

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Nachtrag 
zu den Statuten des Verdienstordens. 
Wn, Johann, von GOxTGnaden dKönig von Sachsen 
20. 10. 26c. 
haben beschlossen, den unter dem 12. August 1815 gestifteten Civil-Verdienstorden, nachdem 
derselbe bereits durch den Nachtrag vom 24. September 1849 zu einem allgemeinen Ver- 
dienstorden erboben worden ist, in den ersten fünf Classen desselben auch für im Felde er- 
worbene Verdienste und als militärische Auszeichnung zu verleihen, und bestimmen: 
1. daß in diesen Fällen den §& 5 und 6 der Statuten des Verdienstordens vom 
12. August 1815 und § 3 des Nachtrags zu denselben vom 2 4. September 1849 be- 
stimmten Ehrenzeichen des Ordens, und zwar sowohl dem Ordenskreuze, als auch dem mit 
dem Großkreuze und dem Comthurkrenze erster Classe verbundenen Ordenssterne zwei aufrecht 
übereinander stehende, hinter dem Mittelschilde anzubringende Schwerter beigefügt werden. 
2. Die Bestimmungen der Statuten des Verdienstordens vom 12. August 1815 und 
der Nachträge zu denselben vom 24. September 1849 und 18. März 1858 finden mit 
alleiniger Ausnahme dessen, was in denselben bezüglich der Ordensmedaillen enthalten ist, auf 
die durch gegenwärtigen Nachtrag gestiftete Decoration Anwendung. 
Pillnitz, am 29. October 1 866. 
Johann. 
Heinrich Anton von Zeschau, 
Ordenscanzler. 
Wilhelm Bär, Ordenssecretair. 
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Nachtrag 
zu den Statuten des Albrechtordens. 
Wian, Johann, von GOLTES# Gnaden König von Sachsen 
2c. 1c. 2c. 
haben beschlossen, den unter dem 31. December 1850 gestifteten Albrechtorden in den ersten 
fünf Classen desselben auch für im Felde erworbene Verdienste und als militärische Auszeichnung 
zu verleihen, und bestimmen:
	        
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