Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

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7 135. Bekanntmachung, 
die Herabsetzung der Elbzollgebühr für gesottenes Salz betreffend; 
vom 16. November 1866. 
De. Regierungen der sämmtlichen Elbuferstaaten haben sich dahin vereinigt, daß ge- 
sottenes Satlz in die dritte Classe der Elbzollgebühr versetzt wird. 
Solches wird mit Bezugnahme auf 9§8 3 und 4 der mit der Allerhöchsten Verordnung 
vom 29. Mai 1863 publicirten Uebereinkunft, eine neue Regulirung der Elbzölle betreffend, 
vom 4. April 1863 und auf die zugehörige Anlage A 2 (Seite 467 fg. des Gesetz= und 
Verordnungsblattes vom Jahre 1863) hierdurch bekannt gemacht. 
Dresden, den 1 6. November 1866. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
Schäfer. 
  
K 136. Decret 
wegen Bestätigung der Statuten der allgemeinen Begräbnißsparcasse in Zwickau; 
vom 9. November 1866. 
De Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium die 
Statuten der allgemeinen Begräbnißsparcasse in Zwickan, nachdem die in 6 17 und § 23 
a. E. enthaltenen Rechtsvergünstigungen Allerhöchsten Orts bewilligt worden sind, mit der 
Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 9. November 1 866. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
  
Fromm.
	        
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