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Regulativ für die Sparcasse der Stadt Oelsnitz im Voigtlande — wird be-
stätigt . .
— für die Sparcasse zu Ehrenfriedersdorf — wird bestätigt
— für die Sparcasse zu Schwarzenberg — wird bestätigt
— für die Sparcasse in der Stadt Wildenfels — wird bestätigt
— neues, für die Sparcasse der Bezirke des vormaligen Justizamts
Pirna und des vormaligen Patrimontalgerichts zu okwis — wird
bestätigt
— für die Grabecasse der Scneiderinnung zu Dresden — wird be—
stätigt ...
Reichstag des Norddeutschen Bundes — Weblhefe *7 denselben
— Ausführungsverordnung dazu: . ..
— Vecrzeichniß der Wahlkreise sub K
— Verzeichniß der Wahlcommissare sub B Z
Requisitionskosten in gerichtspolizellichen Angelegenheiten — deren Er-
stattung. .
Reuß älterer Linie, Fürstenthum, — Abschuß von-Verträgen mit der da-
sigen Regierung wegen Herstellung einer Eisenbahn zwischen Greiz und
Brunn
— — Verträge dazu vom 3. November 1863 und 29. März 1864.
— juüngerer Linie, Fürstenthum, — Nachtrag zu der diesseits mit der da-
sigen Regierung wegen Leistung gegenseitiger Rechtshülfe unter dem
12. Juli 1845 abgeschlossenen Uebereinkunft
— — Beitritt der dasigen Regierung zu dem über die Paß- und Frem-
denpolizei zwischen mehreren Deutschen Regierungen unter dem
7. Februar 1865 abgeschlossenen Staatsvertrage
Revision der Apotheken — die Apothekenrevisoren haben bei derselben die
vorhandenen Medicinalgewichte und Medicinalwaagen zu prüfen.
Riesa — Bestätigung der Statuten der dasigen Allgemeinen Fluhoersicherungs-
gesellschaft -
— Expropriation von Grundeigenthum wegen Wiederherstellung des in
Folge der Kriegsereignisse zerstörten Theiles der dasigen Eisenbahn-
brücke
— — welche Flur davon betroffen wird .
Rinderpest — deren Ausbruch in Mähren, Niederösterreich und Ungarn, und
die deshalb zu Verhütung der Einschleppung derselben getroffenen
Maßregeln
— in den Kaiserlich Oesterreichischen Staaten — Maßregeln zur Schutze
gegen die Einschleppung derselben .
— in Böhmen zum Ausbruche gekommene, – 2 zur Schube
gegen die Einschleppung derselben
Rudolstadt, s. Schwarzburg-Rudolstadt.
Rübenzucker — Erhöhung des Betrags der Steuervergütung bei der Aus-
fuhr desselben vom 1. September 1866 an und Aufhebung der bezüg-
lichen Bestimmung im § 2 der Verordnung vom 5. Juli 1861
S.
Sachsen, Königreich, — die Statuten des landwirthschaftlichen Creditvereins
in selbigem werden bestätigt
Tag.
13.
28.
25.
17.
17.
10.
24.
5.
20.
27.
Jan.
.Febr.
.Juni
.Juli
m Juli
. Aug.
. Dec.
.Dec.
Jan.
Febr.
April
Juni
Nov.
Mai
Dec.
Dec.
Sept.
Nov.
Dec.
Jan.
April
Seite.
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Paragraph.
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