Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

vom  1.  Januar  bis  mit  31.  December  18

—  328  —
J.
Verzeichniß

der

welche  bereits  wieder  gestorben  sind.

–  gebornen  männlichen  Personen,  mit  Ausnahme  derer,

 

Fortlaufende

stummer.

Tag  der  Geburt
nach  der

Zeitfolge.

Name,
Vor-  und  Zunamen.  Stand  oder  Gewerbe
des  Vaters.

Ob  der  Mann
sich  im  Orte
aufhalte
oder  nicht.

Bemerkungen
insbesondere  über  den  muthmaßlichen
  Aufenthalt  und  die
Lebensverhältnisse  des  Abwesenden.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pfarramt  N.  J.

 

 

 

 

 

Stadtrath  (Gerichtsamt)  2c.