Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

XXXVIII 
–. — 
  
Weimar, Sachsen-, Großherzogthum, — Vereinbarung eines Nachtrags zu 
der mit der dasigen Regierung wegen Leistung gegenseitiger Rechts- 
hülfe unter dem 2./31. Januar 1847 getroffenen Uebereinkunft 
— — Beitritt der dasigen Regierung zu dem über dic Paß= und Frem- 
denpolizei zwischen mehreren Deutschen Regierungen unter dem 
7. Februar 1865 abgeschlossenen Staatsvertrage . 
WerdauStadt—dIeAnlethederselbenw1rdgenehmtgt.. 
Werke der Kunst — Vertrag mit der Königlich Belgischen Regierung über den 
gegenseitigen Schutz der Rechte daran 
Wermsdorf — inwieweit der Spar= und Vorshußvertin daselbst von der 
Stempelabgabe befreit ist 
Westphalia, Neue, Steinkohlenbauverein zu Lugau, — dessen Statuten 
werden bestätigt 
Wiederau — Bestätigung der Statuten des dasigen Mobiliar— Brandversiher 
ungsvereins 
Frankenberg und H ainich en, , Zweigei senbahn – Enennung 
des Directionsraths Opelt zum Conmser für deren Bau- 
— — Abtretung von Grundeigenthum zu deren Erbauung 
— — welche Fluren davon betroffen werden 
— Wiilderfels, Stadt, — Bestätigung des 2 für die dasige 
Sparcasse 
Wittwen= und Waisen casse der Vůrgerschullehrer Plauens deren Sta- 
tuten werden bestätigt. 
Wiesa, 
Z. 
Zittau-Großschönauer Staatseisenbahn — Erpropriation von 
Grundeigenthum für Anlegung derselben. .. 
—-—welcheFlurendavonbetroffenwerden. 
— — Ernennung des Eisenbahndirectors und Advocat Opis zum Com- 
missar für deren Bau. . 
Zoll- und Handelsverein, Deutscher, — Vereinbarung zwischen dem- 
selben und Frankreich wegen gegenseitiger Behandlung der Handels- 
reisenden 
Zollgrenze, Sächsische, — die Pferde- Ausfuhr über dieselbe wird ver- 
boten 
— Wiederaufhebung des Verbots 
— — die Getreide-, Heu= und Sirshausfubr über dieselbe wird 
verboten Z 
— — Wiederaufhebung des Verbots 
Zollverein, Deutscher, 
Großherzogthums Luxemburg an das Zollsystem Preußens und der 
dazu gehörigen Staaten 
— — Erhöhung des Betrags der Steuervergütung bei der Ausfuhr von 
Rüben zucker vom 1. September 1866 an und Aufhebung der be- 
züglichen Bestimmung im § 2 der Verordnung vom 5. Juli 1861 
— Sabgeänderte Vorschriften bei Erhebung der Uebergangsabgabe von 
vereinsländischen Tabakblättern und Tabakfabrikaten 
— Vertrag wegen Fortdauer des Anschlusses des 
  
Tag. 
17. März 
21. April 
6. Dec. 
19. Juni 
21. März 
2. Juli 
20. Nov. 
  
  
  
  
20. Nov. 
9. Febr. 
11. Oct. 
11. Oct. 
6. Juli 6 
24. März 
26. Jan. 
26. Jan. 
24. Febr. 
1. Nov. 
  
* 
  
10. April 
3. Sept. 
24. Mai 
3. Sept. 
9. Jan. 
20. Jan. 
20. Jan. 
  
Seite. 
131 
266 
158 fg. 
179 fg. 
249 
34 
208. fg. 
208 fg. 
179 
89 
33 fg. 
34 
58 
227 fg. 
75 
203 
132 
203 
1fg. 
28 fg. 
  
  
  
  
  
  
Paragraph. 
1—3
	        
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