Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

–.U 8 — 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
ausgefertigt und von Uns eigenhändig unter Beidruckung Unseres Königlichen Insiegels voll- 
zogen worden. · 
Dresden, den 16. Januar 1866. 
Johann. 
6 Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. 
Vierter Nachtrag 
zu den Statuten der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie. 
Zufolge Beschlusses der 31 sten Generalversammlung vom 23. März 1865 und nach er- 
folgter Genehmigung der Hohen Staatsregierung haben die Statuten der Compagnie anderweit 
nachstehende Zusätze und Abänderungen erhalten: 
I. Der § 1 angegebene Zweck der Actiengesellschaft wird dahin erweitert, daß derselbe 
außer auf den Betrieb der im Statut bemerkten Linie auch auf die Erbauung und Benutzung 
einer bei Meißen unmittelbar an die Coswiger Zweigbahn anschließenden Eisenbahn von 
Borsdorf über Grimma, Leisnig, Döbeln, Roßwein und Nossen nach Meißen 
gerichtet wird. 
II. Für die Ausführung dieser letzteren Bahnlinie treten folgende specielle Bestimm- 
ungen ein: 
1) Die Herstellungskosten derselben werden auf 81 Millionen Thaler veranschlagt, und 
in folgender Weise beschafft: 
a) Das Bauncapital wird aufgebracht durch Ausgabe von 2 1 Millionen Thalern 
in neuen Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Stammactien à 100 Thaler, der ganze 
erforderliche Rest aber durch eine mit 4% Pr. d. verzinsliche Anleihe. 
5) Die neucreirten 25,000 Stück Actien à 100 Thaler werden den Inhabern 
der bereits vorhandenen 50,000 Stück zum Nominalwerthe offerirt, so daß 
auf je zwei alte Actien eine neue Actie verabfolgt wird. Die zu diesem Behufe 
erforderliche Präsentation der alten Actien, zu welcher mittelst öffentlicher, zwei- 
mal zu. wiederholender Bekanntmachung in der Leipziger Zeitung aufgefordert
	        
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