Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

E. 
Interimsschein 
über 
die Hälfte 
der ersten Einzahlung 
auf 
eine neue Actie 
der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie 
(Nr. 1 bis 50,000). 
Inhaber dieses Scheines hat nach Maßgabe des umstehend ersichtlichen IVten Nachtrags 
der Statuten der Leipzig-Dresdner Eisenbahn -Compagnie 
Zehn Thaler 
" vom heutigen Tage ab 
mit 5% auf das Jahr verzinslich, 
auf eine der unter den Nummern 1 bis 50,000 ausgefertigten alten Actien der genannten 
Compagnie, zur Betheiligung bei der beschlossenen Emission von 25,000 weiteren Actien 
à 100 Thaler, baar an die Hauptcasse der Gesellschaft entrichtet. 
Gegen Rückgabe zweier der gegenwärtigen Scheine à 10 Thaler, welche zusammen 
den Betrag der ersten Einzahlung von 20% auf eine neue Actie bilden, und gegen recht- 
zeitige Leistung der zweiten Einzahlung wird ein auf den Gesammtbetrag der sodann ein- 
geschossenen Summe lautender neuer Interimsschein ausgeliefert. 
Diese zweite Einzahlung ist, bei Vermeidung der sub II, 2 des umstehenden IVten Statu- 
tennachtrags angedrohten Rechtsnachtheile, nach Höhe von (höchstens 10%) Thalern in der 
  
  
  
Zeit vom bis 1866 zu leisten, mit Abzug von. . . . Thlr. . . . Ngr. . . . Pf., 
als dem Betrage von 5% Zinsen für 20 Thaler der ersten Einzahlung auf die zeit vom 
bis — 1866. 
Leipzig, am —— 166. 
Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie. 
1—2— Vorsitzender. 
Controleur. . . . . Bevollmächtigter. 
(In facsimilirter Unterschrift.) 
  
1866. 3
	        
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