Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

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Gesetze vom 3. Juli 1835 (Seite 374 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 
18350. sowie beziehendlich in den zu deren Erläuterung ergangenen Verordnungen vom 
14. März 1836 (Seite 72 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1836), vom 
5. März 1844 (Seite 122 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1844) und 
vom 26. Februar 1859 (Seite 48 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 
1859) enthalten sind. 
f 3 Die Vorschriften gegenwärtiger, mit Gesetzeskraft versehenen Verordnung treten 
sofort mit deren Publication in Wirksamkeit. 
&4. Bei dem Baue der Bahn werden nach Maßgabe der genehmigten Detailpläne dis 
Fluren von 
Herwigsdorf, 
Hainewalde und 
Großschönau 
betroffen. 
Dresden, den 26. Januar 1866. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
  
  
Demuth. 
0. Bekanntmachung, 
die Ernennung des Commissars für den Bau der Freiberg-Chemnitzer Staatseisen- 
bahn, sowie der Haynichener Zweigeisenbahn betreffend; 
vom 9. Februar 1866. 
De Finauzministerium hat den 
Directionsrath Robert Theodor Opelt 
zum Commissar für den Bau der Freiberg-Chemnitzer Staatseisenbahn und der Haynichener 
Zweigeisenbahn ernannt. 
Es wird dieß mit der Bemerkung, daß der Directionsrath Opelt seinen Wohnsitz in 
Chemnitz behält, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 9. Februar 1 866. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
Schreiner.
	        
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