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Geseß-und Verordnungsbla
für das Königreich Sachsen.
13. Stück vom Jahre 1869.
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61. Decret
wegen Bestätigung der revidirten Statuten des katholischen Pensionsvereins
im Königreiche Sachsen;
vom 12. Juli 1869.
De Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts hat den revidirten Statuten des
katholischen Pensionsvereins im Königreiche Sachsen d. d. Dresden, am 25. Mai 1869
die erbetene Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den darin enthaltenen Bestimmungen
allenthalben genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Urkund ist gegenwärtiges
Bestätigungsdecret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts aus-
gefertigt worden.
Dresden, am 12. Juli 1869.
Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts.
Frhr. v. Falkenstein.
Hausmann.
Revidirte Statuten
des katholischen Pensionsvereins im Königreiche Sachsen.
Die von dem Königlichen Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts unterm
27. November 1839 bestätigten Statuten des katholischen Pensionsvereins im Königreiche
Sachsen sind nach 6 14 des Gesetzes vom 26. Mai 1868, die Emeritirung ständiger Lehrer
an den Volksschulen betreffend, einer Revision zu unterwerfen und dahin abzuändern gewesen,
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