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AMG67. Verordnung,
Ernennungen für die J. Kammer der Ständeversammlung betreffend;
vom 23. August 1869.
Wagn, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
2. 2. 2.
verkünden hiermit, daß Wir zu Besetzung der im § 63 unter 17 der Verfassungs-Urkunde
(vergl. Gesetz vom 3. December 1868, einige Abänderungen der Verfassungs-Urkunde u. s. w.
betreffend unter III, Seite 1365, Abth. II des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre
1868) bezeichneten fünf Stellen in der ersten Kammer der Ständeversammlung zu Mit-
gliedern der letzteren
den Staatsminister a. D. Robert Georgi in Mylau,
den General der Reiterei, Oberstallmeister a. D. Karl August Maximilian
von Engel,
den geheimen Hofrath, Professor Dr. Wilhelm Ednard Albrecht in Leipzig,
den Handels= und Gewerbekammer-Präsidenten Ernst Rülke in Dresden und
den Handelskammer-Präsidenten Edmund Becker in Leipzig
ernannt und zu dessen Beurkundung gegenwärtige Verordnung unter Vordruckung Unseres
Königlichen Siegels eigenhändig vollzogen haben.
Dresden, den 23. August 1869.
Johann.
. 68. Verordnung,
die Aufhebung des Sportelfiscalats I und die Vertretung des Sportelfiscus im
Prozesse betreffend;
vom 26. August 1869.
Herrmann von Nostitz-Wallwitz.
De durch Allerhöchste Verordnung vom 31. December 1831 (Seite 1 fg. der Gesetz-
sammlung vom Jahre 1832) errichtete Sportelfiscalat ist durch das Regulativ für das
Depositen= und Sportelcassenwesen der Königlich Sächsischen unteren Justizbehörden, Ab-
theilung V, § 158, in zwei selbstständige Abtheilungen getreunt worden und in Folge
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