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6 23. Sobald die Concession erloschen, oder in dem 8 21 unter a gedachten Falle
zurückgezogen wird, hat der Unternehmer binnen drei Monaten die Schleppkette aus dem
Strombette wieder zu entfernen.
Zu dessen Bestätigung ist dieses
Deecret
unter Beidruckung des Ministerialsiegels ausgefertigt worden.
Dresden, den 20. October 1869.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
Hartmann.
& 84. Bekanntmachung,
die zur Abfertigung des mit dem Anspruche auf Steuervergütung ausgehenden
inländischen Bieres beziehungsweise zur Ertheilung der Ausgangsbescheinigung
befugten Steuerstellen betreffend;
vom 26. October 1869.
Mie Bezug auf § 4 der Verordnung, die Steuervergütung bei der Ausfuhr von inländischem
Bier betreffend, vom 23. Juli 1867 (Seite 1 86 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom
Jahre 1867)0, wird hiermit ein Verzeichniß derjenigen Steuerstellen zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, welche in den Staaten des Norddeutschen Bundes und dem nicht zu dem Letzteren
gehörigen Theile des Großherzogthums Hessen zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf
Steuervergütung ausgehenden inländischen Biers, beziehungsweise zur Ertheilung der Aus-
gangsbescheinigung, befugt sind.
Dresden, den 26. October 1869.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
Schäfer.