Einleitung. 7
die Zentralstelle für Volkswohlfahrt das Ersuchen, durch Aussenden
von Fragebogen an sämtliche größeren Städte und Gemeinden des
Reiches für die weiteren Beratungen das erforderliche Tatsachenmaterial
zu schaffen. Obwohl durch Beigabe eines Fragebogenentwurfs
nur über die zurzeit bestehenden Speisungseinrichtungen Angaben
hätten beschafft werden sollen, glaubte die Zentralstelle für Volkswohlfahrt
doch durch Herausgabe eines zweiten Fragebogens den Ernährungsverhältnissen
der Schulkinder im allgemeinen nachgehen zu
müssen. Der Grund für diese Erweiterung lag hauptsächlich in der
Vermutung, daß die Ursachen ungenügender oder unzweckmäßiger Ernährung
zum großen Teile in den eigenartigen Verhältnissen und Ernährungsanschauungen
der Familien gesucht werden müßten. Hier
könnten Umstände mitwirken, die nicht etwa nur ein Eingreifen für
einige Wintermonate, sondern eine Fürsorge in= und außerhalb der
Familie das ganze Jahr hindurch erforderlich machen. Es war zu
erwarten, daß die Schülerspeisungsfrage überhaupt nur bei gründlicher
Kenntnis der Ernährungsverhältnisse in der Familie richtig beurteilt
werden könne. Der Wortlaut der Fragebogen, und zwar Nr. 1, betreffend
den derzeitigen Stand eineröffentlichen oder privaten
Schulkinderspeisung und Nr. 2, betreffend die Ernährungsverhältnisse
der Schulkinder im allgemeinen, ist dem wesentlichen
Inhalte nach später wiedergegeben. Es war anzunehmen, daß
die Beantwortung besonders des zweiten Fragebogens in größeren
Städten zeitraubende Erhebungen durch Schulärzte oder Lehrpersonen
nötig machen würde, und aus diesem Erunde wurde der Einsendungstermin
bis auf Juli 1908 erstreckt; allerdings auch zum Teile aus dem
Grunde, um durch getrennte Erhebungen in den Winter= und Sommermonaten
in den Jahreszeiten gelegene Unterschiede zu ermitteln. Es
wird später noch besonders hervorgehoben werden können, mit welchem
Eifer die Städteverwaltungen dem Ansuchen der Zentralstelle entsprachen,
so daß das Ergebnis der Fragebogenenquete tatsächlich einen
vollen Einblick in die Mannigfaltigkeit bestehender Einrichtungen und
auch der Ernährungsverhältnisse der schulpflichtigen Jugend in den
Familien gibt. Immerhin konnte durch die eingeleitete Aktion nur
aterial bezüglich der städtischen Schulkinder erwartet werden. In
England hat man nicht mit Unrecht die Erhebungen auch auf die
Landschulkinder ausgedehnt. Das Kommissionsprotokoll führt ausdrücklich
die verschiedenartigen Speisungseinrichtungen in den ländlichen
Distrikten an. Auch hier war für die deutschen Verhältnisse eine Erhebung
notwendig. Es ergab sich nun die Gelegenheit, im Zusammenhange
mit der Frage der Unterernährung auf dem Lande auch die
Ernährungsfrage für die Landkinder, die wegen weiter Schulwege in
der kurzen Mittagspause das elterliche Heim nicht aufsuchen können,
mit einzubeziehen und eine Klarstellung der vorhandenen Verhältnisse,
wenigstens für Preußen, durch die Kreisärzte anzuregen.
Bereits bei der vorerwähnten Konferenz der Deutschen Zentrale für
Jugendfürsorge wurde die Notwendigkeit einer Regelung hauptsächlich
durch die traurigen Verhältnisse innerhalb der Berliner Volksschuljugend
begründet. Erhebungen der Schulärzte in einzelnen Schul-