Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

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115. Bekanntmachung, 
die technische Beaufsichtigung der Dampfkessel in den Kreisdirectionsbezirken 
Dresden und Bautzen betreffend; 
vom 10. October 1870. 
In Folge des Ablebens des bisherigen technischen Beamten für die Beaufsichtigung 
der Dampfkessel in den Kreisdirectionsbezirken Dresden und Bautzen, Regierungsrath 
und Professor Schubert, wird die Function desselben bis auf Weiteres dem bisherigen 
Assistenten desselben, Brandversicherungsinspector Friedrich Häckel in Dresden, 
unter Assistenz des Ingenieur William Schubert ebendaselbst übertragen. 
Dresden, den 10. October 1870. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
D. Weinlig. 
Fromm. 
  
116. Bekanntmachung, 
die Bewilligung einer von dem Spar-, Vorschuß= und Creditvereine zu Grünhain 
erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; 
vom 11. October 1870. 
Nachdem mit Allerhöchster Genehmigung das Justizministerium dem in das Genossen- 
schaftsregister eingetragenen Spar-, Vorschuß= und Creditvereine zu Grünhain auf An- 
suchen diejenige Ausnahme von bestehenden Gesetzen, welche in der im Nachstehenden 
— abgedruckten Bestimmung der Statuten dieses Vereins enthalten ist, zugestanden hat, 
so wird Dieß hierdurch gesetzlicher Vorschrift gemäß zur Nachachtung für Alle, die es 
angeht, bekannt gemacht. 
Dresden, am 11. October 1870. 
Ministerium der Justiz. 
D. Schneider. 
Rosenberg.
	        
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