Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1871. (37)

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AM 118. Bekanntmachung, 
die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten ordentlichen 
Landtage betreffend; 
vom 20. November 1871. 
Se. Majestät der König haben beschlossen, die getreuen Stände des Königreichs 
Sachsen zu einem in Gemäßheit von § 115 der Verfassungsurkunde abzuhaltenden 
ordentlichen Landtage auf 
den 29. November dieses Jahres 
in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen. 
Allerhöchstem Befehle gemäß wird Solches und daß an die Mitglieder beider stän- 
dischen Kammern noch besondere Missiven aus dem Ministerium des Innern ergehen 
werden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 20. November 1871. 
Gesammt-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. v. Nostitz-Wallwitz. 
Roßberg. 
  
Letzte Absendung: am 25. November 1871.
	        
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