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Inhaltsverzeichniß
des Gesetz= und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen
vom Jahre 1872.
I. Inchronologischer Ordnung.
Tag
der Inhalt. Stück. Num. Seite.
Ausstellung letzten .
Absendung.
1872. 1872.
2. Jan. 1. Febr. Bekanntmachung des Finanzministeriums, die Ernennung des Com-
missars für die Grunderwerbung zur Südlausitzer Staatseisen-
bahn innerhalb des Kaiserlich Königlichen Gebiets in der Flur
Warnsdorf betr. 1 1 1
5. Jan. 1. Febr. Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, die Voll-
streckung der Zuchthausstrafe betr. . 1 2 1 u. 2
8. Jan. 1. Febr. Bekanntmachung des Finanzministeriums, die dermalige Zusammen=
setzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staats-
schulden betr. 1 3 2 u. 3
10. Jan. 1. Febr. Bekanntmachung des Justizministeriums, die Genehmigung einer von
dem Vorschußvereine zu Schönheide erbetenen Ausnahme von
bestehenden Gesetzen bett. 1 4 3
20. Jan. 24. Febr. Verordnung des Ministeriums des Innern, die Zuständigkeit zur Ent-
scheidung von Streitigkeiten nach § 108 der Gewerbeorhnung
vom 21. Juni 1869 betr. . . .26 5
22. Jan. 1. Febr. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, eine Anleihe der
Actiengesellschaft „Societätsbrauerei“ zu Dresden betr. 1 5 4
22. Jan. 24. Febr. Verordnung des Ministeriums des Innern, die Ziegelfabrikation betr. 2 7 5 u. 6
29. Jan. 24. Febr. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die Vornahme einer
Neuwahl für die II. Kammer im 12. städtischen Wahlkreise betr. 2 8 6
31. Jan. 24. Febr. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, eine Anleihe der
Sächsischen Gußstahlfabrik zu Döhlen betr. 2 9 7
3. Febr. 24. Febr. Allerhöchste Verord nung, die Anberaumung eines anderweiten
Präclusivtermins für die Gültigkeit der älteren, aus der Creirung
vom Jahre 1855 herrührenden Königlich Sächsischen Cassen—
billets betr. 2 10 7 u. 8
3. Febr. 21. März Bekanntmachung der Ministerien der Finanzen, der auswärtigen An-
gelegenheiten und des Innern, den zwischen Sachsen und Preußen
wegen Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwischen Kamenz
und Lübbenau unter dem 14. December 1871 abeschlossenen
Vertrag betr. 3 12 11—15
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