Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1872. (38)

XXXII 
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Sächsisch-Thüringische Eisenbahngesellschaft — derselben wird zu 
Herstellung einer Eisenbahn von Wolfsgefährt aus im Elsterthale bis in 
die Nähe von Weischlitz an der Plauen-Oelsnitzer Staatsbahn Corces ion 
ertheilt — Allerhöchstes Decret deshalb. 
— — Staatsvertrag deshalb vom 19. December 1871 
— —. Schlußprotocoll daau .... 
————Concesstonsbedmgungenfm dieselbe 
— Verordnung wegen Abtretung von Grundeigenthum zu Lrtaunm der vor- 
gedachten Eisenbahhn 
Salz, zu landwirthschaftlichen und gewerblichen Zwecken bestimmtes, 
Befreiung von der Salzabgabe — Bestimmungen deshalb 
— — Verordnung darüber 
— — Berichtigung deshalt 
Saxonia, Eisenwerke und Eisenbahnbedarff brik in Radeberg, Actienges sellschaft, 
— derselben wird zu einer Anleihe die Genehmigung ertheilt 
Sayda — die dem dasigen Spar= und Vorschußvereine bewiliigie Ausnahme von 
bestehenden Gesetzen . 
— dem dasigen Spar= und Vorschußvereine wird eine Ausnahme von bestehen- 
den Gesetzen bewilligt . 
Schatzanweisungen, verzinsliche, im Betrage von 5 Millionen Thaler — 
deren Begebung wird die Königlich Preußische Direction der Seehandlungs- 
Societät in Berlin bewirken — nähere Bestimmungen darüber 
— — eine weitere Ausgabe von solchen im n Betrage von 2½ Millionen 
Thaler .... 
— — desgleichen 
Schlachtstener — Finanzgesetz über deren Eehchung ar die dt 1872 und 
1873 
— dessen 
— — Ausführungsverordnung dazu ... 
Schlesisch-Sächsische Staatseisenbahn — Erxpropriation von Grund- 
eigenthum zu Errichtung eines Wasser-Druckwerks auf dem Bahnhofe der- 
selben bei Bautzen . 
— — welche Flur davon betroffen wird . 
Schloßchemnitz — Bewilligung einer von dem dasigen Vorschußvereine erbete- 
nen Ausnahme von bestehenden Gesetzen 
Schneeauswerfen auf den Straßen — für dasselbe ist auf Chausseen, nicht 
chaussirten fiscalischen Straßen und nicht fiscalischen Poststraßen jedem 
Abbeierr ohne Unterschied Zehn Pfennige für jede Arbeitsstunde zu bezahlen 
Schneider-Innung zu Dresden — Bewilligung einer in dem Regulative für 
die Krankencasse derselben enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen 
Schönhayde — dem dasigen Vorschußvereine wird eine erbetene Ausnahme von 
bestehenden Gesetzen bewilligt 
Schulanstalten, höhere, —Gesetz über die Emeritirung ständiger Lehrer an den- 
selben, sowie über Abänderung von §§ 2, 9 und 10 des Gesetes vom 
31. März 1870. . . 
— — Ausfuͤhrungsverordnung dazu nebst Beilagen A und B 
Schule, polytechnische, s. Polytechnische Schule. 
Schulen, evangelische, — Gesetz zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes 
vom 1. Juli 1840 über die Errichtung einer Pensionscasse fur die Witt- 
wen und Waisen der ständigen Lehrer an denselben . 
  
  
  
  
Tag. 
13. April 
13. April 
12. Juli 
1. Aug. 
12. März 
1. Juni 
6. Juni 
7. Oct. 
25. Nov. 
. April. 
. April 
— 
27. Febr. 
14. Oct. 
22. Mai 
10. Mai 
10. Jan. 
9. April 
20. April 
9. April 
  
  
  
Seite. 
165 
148 fg. 
154 fg. 
155 fg. 
166 fg. 
352 fg. 
351 
417 
394 
35 
277 fg. 
437 fg. 
582 fg. 
55 fg. 
56 fg. 
16 fg. 
17 
457 
240 
231 
· 
117 fFg. 
121 fg. 
119 fg. 
  
— —— — — 
  
  
  
Paragraph. 
1—30 
1—3 
1—24 
1—5 
1—4 
1—3 
3 
1—9 
1— 12 
1—8
	        
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