Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1872. (38)

XXXIII 
  
Schulen, s. Elementarvolksschulen. 
Schulg eineind en, s. Kirchen- und Schulgemeinden in der Oberlausitz. 
Schullehrerfiscus der Diöcese Penig — Bestätigung der Gesetze für denselben 
Seehandlungs-Societät, Königlich Preußische Direction derselbeni in Berlin, 
— dieselbe hat die Begebung von Schatzanweisungen im Betrage von 
5 Millionen Thaler zu bewirken — Bestimmungen darüber . 
— eine weitere Ausgabe von solchen von 2½ Millionen Thaler 
— — desgleichen 
Seidau — Bestätigung des Statuts der dasigen Kinderbewahr- und Arbeitsschul- 
anstalt 
Seifhennersdorf, (. Staatseisenbahn, Sidlausitzer, 
Warnsdorf 2c. 
Siegmar, Güterstation an der Chemnitz-Zwickauer Staatseisenbahn, — Erpro- 
priation von Grundeigenthum für Erweiterung derselben 
— — welche Flur davon betroffen wird .. 
Societätsbrauerei zu Dresden — Genehmigung einer Anleihe für die Actien- 
gesellschaft derselben. 
Sohland, s. Staatseisenbahn 
dorf rc. 
Sparcasse zu Weißenberg — Bewilligung einer im Regulative derselben ent- 
haltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen 
— zu Wolkenstein — Bewilligung einer in dem Regulatibe für dieselbe ent- 
haltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen . 
Sparverein zu Lichtenstein-Callnberg — demselben wird eine Ausnahme von 
bestehenden Gesetzen bewilligt 
— zu Lichtenstein- Calluberg —- demselben boriige Stempelbefrei- 
ungen 
Spar= und Vorschußv erein für Baruth und Umgegend — demselben wird 
eine Ausnahme von bestehenden Gesetzen bewilligt 
— zu Burkhardtsdorf — demselben wird eine erbetene Ausnahme von 
bestehenden Gesetzen bewilligt 
— zu Sayda — demselben wird eine Ausnahme von bestehenden Gesetzen 
von Großschönau über 
3 Südlausitzer, von Großschönau über Warns- 
bewillitt 
— in Sayda — demselben wird eine ie Ausnahme von bestehenden Gesetzen 
bewilligt 
Specialcommissare, landwirthschaftskundige , 
— deren Diätenerhöhung bei 
agrarischen Auseinandersetzungen aller Art ...... 
Spielwaaren, s. Kinderspielwaaren. 
Sporteln und Stempelgebühren — dieselben sind bei allen vom 1. April 
d. J. an eintretenden Anstellungen und Aufbesserungen des Dienstein— 
kommens öffentlicher Beamten, einschließlich der Gemeindebeamten und 
Lehrer an höheren Schulanstalten, sowie bei der von dem gedachten Zeit- 
punkte an stattfindenden Ertheilung des mit einer Anstellung verbundenen 
Hofranges nicht weiter zu erheben 
Staatsdiener — Gesetz über die Abänderung einiger gesetzlicher Bestimmungen 
über die Pensionen derselben und ihrer Hinterlassenen 
Staatspensionsfond — die bisher gesetzlich vorgeschriebenen einmonatigen 
Abzüge von Gehalten rc. finden nicht weiter statt ... 
  
18. 
26. 
12. 
Juli 
.Juni 
Oct. 
Nov. 
. April 
.Aug. 
. Aug. 
.Jan. 
Juni 
Juni 
.Juli 
Nov. 
.Aug. 
Febr. 
März 
.Juni 
.Mai 
. Mai 
.April 
.April 
  
Seite. 
389 
277 fg. 
437 fg. 
582 fg. 
92 fg. 
395 fg. 
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4 
327 fg. 
324 fg. 
394 fg. 
581 f g. 
397 fg. 
15 
35 
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230 
91 fg. 
91 fg. 
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