Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1872. (38)

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Regulativs der Sparcasse zu Weißenberg enthalten ist, bewilligt hat, so wird Solches 
hierdurch zur Nachachtung für Alle, die es angeht, bekannt gemacht. 
Dresden, am 27. Juni 1872. 
Ministerium der Justiz. 
Abeken. 
Rosenberg. 
Regulativ 
der Sparcasse zu Weißenberg. 
2c. 2c. 
§ 13. Die in die Sparcasse eingelegten Gelder sammt den davon erwachsenen 
Zinsen, ingleichen die darüber ausgestellten Quittungsbücher unterliegen keiner Ver- 
kümmerung, indeß ist die Hülfsvollstreckung in die im Besitze des ausgeklagten Schuldners 
befindlichen Quittungsbücher dadurch nicht ausgeschlossen. 
2c. 2c. 
  
112. Bekanntmachung, 
innenbemerkte Anleihe des Zwickauer Brückenberg-Steinkohlenbau-Vereins 
betreffend; 
vom 1. Juli 1872. 
Dee Ministerium des Innern hat dem Zwickauer Brückenberg-Steinkohlenbau-Vereine, 
zu Vollendung seiner Schachtanlagen, behufs einer neuen Anleihe nach Höhe von 
250,000 Thalern —. —= die Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit 5 vom 
Hundert jährlich zu verzinsenden, übrigens vom Jahre 1875 ab in jährlichen Raten 
auszuloosenden Schuldscheinen à 100 Thaler —. —, nach Maßgabe der vorgelegten 
Hauptschuldverschreibung, sowie der Entwürfe zu den Schuldscheinen, Zinsleisten und 
Zinsscheinen die nachgesuchte Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht wird. 
Dresden, am 1. Juli 1872. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm.
	        
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