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Regulativs der Sparcasse zu Weißenberg enthalten ist, bewilligt hat, so wird Solches
hierdurch zur Nachachtung für Alle, die es angeht, bekannt gemacht.
Dresden, am 27. Juni 1872.
Ministerium der Justiz.
Abeken.
Rosenberg.
Regulativ
der Sparcasse zu Weißenberg.
2c. 2c.
§ 13. Die in die Sparcasse eingelegten Gelder sammt den davon erwachsenen
Zinsen, ingleichen die darüber ausgestellten Quittungsbücher unterliegen keiner Ver-
kümmerung, indeß ist die Hülfsvollstreckung in die im Besitze des ausgeklagten Schuldners
befindlichen Quittungsbücher dadurch nicht ausgeschlossen.
2c. 2c.
112. Bekanntmachung,
innenbemerkte Anleihe des Zwickauer Brückenberg-Steinkohlenbau-Vereins
betreffend;
vom 1. Juli 1872.
Dee Ministerium des Innern hat dem Zwickauer Brückenberg-Steinkohlenbau-Vereine,
zu Vollendung seiner Schachtanlagen, behufs einer neuen Anleihe nach Höhe von
250,000 Thalern —. —= die Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit 5 vom
Hundert jährlich zu verzinsenden, übrigens vom Jahre 1875 ab in jährlichen Raten
auszuloosenden Schuldscheinen à 100 Thaler —. —, nach Maßgabe der vorgelegten
Hauptschuldverschreibung, sowie der Entwürfe zu den Schuldscheinen, Zinsleisten und
Zinsscheinen die nachgesuchte Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß
gebracht wird.
Dresden, am 1. Juli 1872.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Fromm.