Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1872. (38)

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Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Deerek 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, am 10. Juli 1872. 
sz Minifterium des Innern. 
Ä v. Nostitz-Wallwitz. 
/K 119. Bekanntmachung, 
die Anleihe der Sächsischen Lederindustriegesellschaft zu Döbeln betreffend; 
vom 18. Juli 1872. 
Das Ministerium des Innern hat der Sächsischen Lederindustriegesellschaft zu Döbeln, 
welche zu Erhöhung ihres Betriebscapitals eine Anleihe von 100,000 Thalern aufzu— 
nehmen beabsichtigt, zu der Ausgabe von 1000, auf den Inhaber lautenden, mit 5 Pro- 
cent jährlich zu verzinsenden und vom Jahre 1874 ab planmäßig auszuloosenden 
Schuldscheinen im Nominalbetrage von je 100 Thalern nach Maßgabe der vorgelegten 
Entwürfe der Generalschuldverschreibung, der Schuldscheine, Talons und Coupons die 
Genehmigung ertheilt, was hierdurch bekannt gemacht wird. 
Dresden, am 18. Juli 1872. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
Fromm. 
AM 120. Bekanntmachung, 
die Zollregieeinrichtungen aus Anlaß des Betriebsanschlusses der Sächsischen 
Verbindungsbahn Annaberg-Weipert an die, von Kommotau aus das 
Erzgebirge überschreitende Böhmische Nordwest-(Buschtérader) Bahn, 
im Bahnhofe zu Weipert betreffend; 
vom 23. Juli 1872. 
Nechdem die in den Artikeln 1, 2, 3 des zwischen der Königlich Sächsischen und der 
Kaiserlich Königlich Oesterreichisch = Ungarischen Staatsregierung über die fernere Ver- 
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