Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1872. (38)

& 5. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Actiengesellschaft „Societätsbrauerei" zu Dresden betreffend; 
vom 22. Januar 1872. 
Des Ministerium des Innern hat der unter dem Namen „Societätsbrauerei“ zu 
Dresden bestehenden Actiengesellschaft, welche zu Abstoßung hypothekarischer Schulden 
und zur Verstärkung ihres Betriebscapitals unter Verpfändung ihres Grundbesitzes 
eine Anleihe von 200,000 Thalern aufzunehmen beabsichtigt, zu der Ausgabe von 
2000 auf den Inhaber lautenden, mit 5 Procent jährlich zu verzinsenden und bis zum 
Jahre 1915 planmäßig auszuloosenden Schuldscheinen im Nennwerthe von je 100 Thaler 
nach Maßgabe der vorgelegten Hauptschuld= und Pfandverschreibung und der Entwürfe 
der Schuldscheine, Zinsleisten und Zinsscheine die Genehmigung ertheilt, was hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, den 22. Januar 1872. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
  
Letzte Absendung: am 1. Februar 1872.
	        
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