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Concessions-Decret
unter Höchsteigenhändiger Vollziehung ertheilt, auch demselben Unser Königliches Siegel
beidrucken lassen.
Dresden, den 8. Juli 1872.
Herrmann von Nostitz-Wallwitz.
Concessionsbedingungen
für die Zwickau-Lengenfeld-Falkensteiner Eisenbahn.
&1. Der zu Herstellung einer Locomotiveisenbahn von
Zwickau über Lengenfeld und Auerbach
nach
unter dem Namen
Zwickau-Lengenfeld-Falkensteiner Eisenbahngesellschaft
zusammengetretenen Actiengesellschaft wird zum Baue und Betriebe dieser Bahn unter
nachfolgenden Bedingungen und näheren Bestimmungen Concession ertheilt.
&2. Die Gesellschaft hat ihr Domicil und den Sitz ihrer Verwaltung in Zwickau
zu nehmen.
Die Ordnung der inneren Angelegenheiten der Gesellschaft ist Sache des Gesellschafts-
statuts. Dieses Statut darf jedoch nichts enthalten, was den gegenwärtigen Concessions-
bedingungen widerspricht. Statutarische Bestimmungen, oder ohne Genehmigung der
Regierung später beschlossene Abänderungen des Statuts, welche einen solchen Wider-
spruch enthalten, sind ungültig.
f# 3. Das für das ganze Unternehmen auf
2,200,000 Thaler
festgestellte Anlagecapital — einschließlich des zu Verzinsung des eingezahlten Capitals
Falkenstein