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. 159. Bekanntmachung,
die Bewilligung einer von dem Vorschußvereine zu Schloßchemnitz, eingetragener
Genossenschaft, erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend;
vom 14. October 1872.
Nachdem mit Allerhöchster Zustimmung das Justizministerium auf Ansuchen des in
das Handelsregister eingetragenen Vorschußvereins zu Schloßchemnitz, eingetragener
Genossenschaft, die im § 13 der Statuten dieses Vereins getroffene Bestimmung, welche
dahin geht, daß, wenn dem Vereine von einem Mitgliede zur Sicherstellung eines
empfangenen Vorschusses Staats= oder andere Werthpapiere oder sonstige Gegenstände
verpfändet worden sind, dem Vereine auch im Falle der Eröffnung des Coneurses zum
Vermögen des Verpfänders das Recht, die verpfändete Sache, sofern solche nicht ein-
gelöst wird, zu seiner Befriedigung zu verkaufen, zustehen soll, mit Rücksicht auf die
hierin enthaltene Ausnahme von bestehenden Gesetzen genehmigt hat, so wird Dieß
hierdurch gesetzlicher Vorschrift gemäß zur Nachachtung für Alle, die es angeht, bekannt
gemacht.
Dresden, am 14. October 1872.
Ministerium der Justiz.
Abeken.
Rosenberg.
. 160. Verordnung,
die Einführung einer neuen Arznei-Tare betreffend;
vom 15. October 1872.
Nachdem im Anschlusse an die demnächst bevorstehende Einführung der Pharmacopoea
Germanica eine neue Arznei-Taxe unter dem Titel:
„Arznei-Taxe für das Königreich Sachsen. Siebente Auflage.“
in der Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold und Söhne hier erschienen ist, so wird
Solches hierdurch bekannt gemacht und zugleich mit Allerhöchster Genehmigung Nach-
stehendes verordnet:
1. Alle Apotheker des Landes haben vom 1. November dieses Jahres an ihre
Forderungen für Arzneimittel, pharmaceutische Arbeiten und Gefäße genau nach Maß-