Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1872. (38)

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Gesetz- und Verordnungoblatt 
für das Königreich Sachsen. 
21. Stück vom Jahre 1872. 
163. Decret 
wegen Concessionirung der Berlin-Dresdner Eisenbahngesellschaft; 
vom 27. September 1872. 
W/3. Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
2c. 2c. 1c. 
thun hiermit kund, daß Wir, auf Grund der in der ständischen Schrift vom 23. Februar 
1870 erklärten Ermächtigung, der Berlin-Dresdner Eisenbahngesellschaft zum Baue 
und Betriebe einer directen Eisenbahn von Dresden nach Berlin, insoweit dieselbe auf 
Königlich Sächsisches Landesgebiet zu liegen kommt, die erforderliche Concession unter 
den aus der Anfuge unter O ersichtlichen Bedingungen ertheilt haben. 
Wir wollen, daß dem Inhalte dieser Concessionsbedingungen von Jedermann, den 
es angeht, auf das Genaueste Folge gegeben werde, und haben zu Dessen Urkund gegen- 
wärtiges 
  
  
  
Concessionsdeeret 
unter Höchsteigenhändiger Vollziehung ertheilt, auch demselben Unser Königliches Siegel 
beisetzen lassen. 
Dresden, am 27. September 1872. 
Johann. 
- Richard Freiherr von Friesen. 
Ku Herrmann von Nostitz-Wallwitz. 
1872. 70
	        
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