Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1872. (38)

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Dessen zu Urkund ist dieser Vertrag von den beiderseitigen Bevollmächtigten unter— 
zeichnet und besiegelt worden. 
So geschehen Berlin, den 14. December 1871. 
1•8 önneritz. 
Hans von Könneritz 
Julius Alex. Theod. Weishaupt. 
6U Paul Ludwig Jordan. 
    
  
# 13. Bekanntmachung, 
die Bewilligung einer von dem Spar= und Vorschußvereine zu Burkhardtsdorf, ein- 
getragener Genossenschaft, erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; 
vom 26. Februar 1872. 
Nechdem mit Allerhöchster Genehmigung das Justizministerium dem in das Handels- 
register eingetragenen Spar= und Vorschußvereine zu Burkhardtsdorf, eingetragener 
Genossenschaft, auf Ansuchen diejenige Ausnahme von bestehenden Gesetzen, welche in der 
im Nachstehenden abgedruckten Bestimmung der Statuten dieses Vereins enthalten ist, 
zugestanden hat, so wird Dieß hierdurch gesetzlicher Vorschrift gemäß zur Nachachtung 
für Alle, die es angeht, bekannt gemacht. 
Dresden, am 26. Februar 1872. 
Ministerium der Jufstiz. 
Abeken. 
Rosenberg. 
Statuten 
des Spar= und Vorschußvereins zu Burkhardtsdorf, eingetragener Genossenschaft. 
20. 20. 
§ 21 2c. 2c. Fällt der Verpfänder in Concurs, so ist das Pfand 2c. nur gegen 
Zahlung des vollen Schuldbetrages sammt Anhang an die Concursmasse abzuliefern. 
Erfolgt diese Zahlung nicht, so ist der Verein befugt, zur Verfallzeit das Pfand rc. zu 
realisiren und nur verpflichtet, den Ueberschuß zur Concursmasse abzugeben, oder be- 
rechtigt, das Fehlende zu liquidiren. 
 
	        
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