Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1872. (38)

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Ausgangö-Bescheinigungen. 
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Umseitig bezeichnetes eine Kollo ist heut Nachmittags 8 Uhr unter Verschluß von hier abgelassen und nun— 
mehr binnen acht Tagen der Orts-Finnehmerei zu Heppenheim behufs Kontrolirung des Ausgangs zu gestellen. 
Berlin, den sSten Januar 1875. 
(Stempel.) (Firma.) 
(Unterschriften.) 
Daß das umseitig bezeichnete eine Kollo, welches unter Nr. 2 des Ausgangs-Registers nachgewiesen rb#rd, 
nach Abnahme des uuverletzt befundenen Verschlusses über die Grenze ausgeführt worden esk, wird hiermit bescheinigt. 
Heppenserm, den 12ten Jamear 1873. 
  
        
    
    
  
   
(Stempekl.) (Ferma.) 
(Unterschraften.) 
Oder 
Umset ichnete Kolli sind in den Güterwagen Nr. der Eisenbahn verladen, welcher 
heut mittag Schlössern (Serie )verschlossen, der Eisenbahn-Verwaltung zur Vor- 
führung binnen Tagen bei dem übergeben worden ist. 
den ten 
(Stempel.) 
     
  
Dek dezeichurte Güterwagen ist am ten mittags Uhr hier eingetroffen und nach Abnahme 
des unverletzten Verschlussen - 
-.berdieGrenzeausgegangen.DieAuöfuhrvorgedachter Kolli ist demnach 
erfolgt und im Ausgangs-Register unter —,angeschrieben. 
den ten «- 
(Stempel.) 
  
Eingangs-Bescheinigung 
(für Sendungen nach den betreffenden Vereinsländern). 
Daß das oben bezeichnete eine Kollo mit Bier in Flaschen gefüllt hier eingegangen ist, wird hierdurch 
bescheinigt. 
Heedelberg, den 13ten Jan#anr 1873. 
(Stempel.) (Firma.) 
(Unterschriften.) 
 
	        
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