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Anmerkung für den Rechnungsleger:
Sobald die Königliche Intendantur der Armee die eingereichte Liquidation geprüft, festgestellt und das
Kriegs-Zahl-Amt zur Zahlung des summarischen Vergütungsbetrags angewiesen hat, erhält die Amtshaupt—
mannschaft, beziehendlich der Stadtrath eine Benachrichtigung hiervon zugefertigt, worauf alsdann von der Amts-
hauptmannschaft, beziehendlich von dem Stadtrathe eine Quittung nach dem nachstehenden Schema anzu-
fertigen und umgehend an das Königliche Kriegs-Zahl-Amt einzusenden ist.
Nachdem letzteres geschehen, erfolgt die Zusendung des bezüglichen Geldbetrages.
Quittungs-Schema.
(halben Bogen.)
48 Thlr. 26 Ngr. 5 Pf.
in Worten: „Acht und Vierzig Thaler Sechs und Zwanzig Neugroschen Fünf Pfennige"
Vergütungsbeträge für die von (dem Stadtrathe zu N.) den Gemeinden des Bezirks der Amtshauptmann=
schaft N.
im Monat Januar 1872
an Königlich Sächsische Truppen verabreichte Marschfourage sind von dem Königlichen Kriegs-Zahl-Amte
in Dresden an (den unterzeichneten Stadtrath) die unterzeichnete Amtshauptmannschaft richtig ausgezahlt
worden, worüber hiermit quittirt wird.
N., am X. Februar 1872.
Königliche Amtshauptmannschaft. (Ver Stadtrath.)
(L. S.) N.e (L. S) .