Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1872. (38)

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& 175. Decret 
wegen Concessionirung der nachgedachten Eisenbahn; 
vom 7. December 1872. 
Wa#, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
2c. 1c. 206c. 
thun hiermit kund, daß Wir, auf Grund der in der ständischen Schrift vom 8. März 1872 
erklärten Ermächtigung, der unter dem Namen 
Chemnitz-Aue-Adorfer Eisenbahngesellschaft 
zusammengetretenen Actiengesellschaft zum Baue und Betriebe einer Eisenbahn von 
Chemnitz über Zwönitz, Aue, Jägersgrün, Schöneck nach Adorf, sowie folgender Zweig- 
bahnen 
a) von einem in der Nähe von Zwönitz gelegenen Punkte der Hauptbahn nach 
Stollberg und Lugau und 
b) von Schöneck nach Klingenthal (zur weiteren Fortsetzung nach Falkenau in Böhmen) 
die erforderliche Concession unter den aus der Beifuge unter O ersichtlichen Beding- 
!— ungen ertheilt haben. 
Wir wollen, daß dem Inhalte dieser Concessionsbedingungen von Jedermann, den 
es angeht, auf das Genaueste Folge gegeben werde, und haben zu Dessen Urkund gegen- 
wärtiges 
Concessionsdecret 
unter Höchsteigenhändiger Vollziehung ertheilt, auch demselben Unser Königliches Siegel 
beisetzen lassen. 
Dresden, am 7. December 1872. 
Johann. 
fa#.lX Richard Freiherr von Friesen. 
Herrmann von Nostitz-Wallwitz.
	        
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