Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

Termin am 1. Juni. 
  
für den Fall einer Mobilmachung als unabkömmlich bezeichneten Beamten. 
Veränderungs-Nachweisung 
gegen die unterm 1. Dezember 1854 im Bereiche des nien 
von der 
  
  
Civil- Militair= 
Stellung Charge 
Namen 
Wohnort 
  
Kreis 
  
Bezirk des 
Landwehr- 
Bataillons 
War als 
unabkömmlich 
anerkannt 
Das Unab- 
kömmlichkeits- 
Attest 
liegt bei 
Bemerkungen. 
  
Berittener ice-Wacht- 
Steuer- meister 
Aufseher der Cavallerie 
* 
Abgang 
tes Bataillon 
ten Ldw.-Rgts. 
1. Dezember 
1854 
Kann gegenwärtig ver- 
treten werden. 
  
Haupt-Amts- 
Rendant. do. 
  
  
  
  
  
. Zugang 
  
(Bat. Regt.) 
  
  
Jal 
  
War früher Steuer- 
Inspector in M., dort 
abkömmlich, was jetzt 
als Kassen-Beamter 
nicht der Fall ist.
	        
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