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Für das in natura verabreichte Brennmaterial sind Seitens der Forstämter oder
Holzhof-Verwaltungen die nach den bestehenden Taxen aufgestellten Kosten-Liquidationen
bei der betreffenden Regierung einzureichen, welche sie nach erfolgter Feststellung der
Provinzial-Intendantur zur Erstattungs-Anweisung übersendet.
Für das eingesammelte Raff= und Leseholz wird der Forstverwaltung keine Ver-
gütung gewährt.
Das in natura verabreichte Brot haben die Magazin-Verwaltungen in ihren
Jahres-Rechnungen „als extraordinäre Unterstützungen für zurückgebliebene Familien“
unter einem besonderen Abschnitt in Ausgabe zu stellen.
8 22.
Die Provinzial-Intendanturen haben die ihnen zugehenden Liquidationen zu revidiren Erstattung.
und festzustellen und die festgestellten Beträge auf die Corps-Zahlungsstellen zur Er-
stattung und zur Verausgabung
die Servis= und Brennmaterialien-Unterstützungen
beim Servisfonds,
die Brot-Unterstützungen
beim Natural-Verpflegungsfonds des Kriegs-Jahres-Etats der immobilen Armee an-
zuweisen.
8 23.
Die Anweisung der Kinderpflege- und Kinderschulgelder und der Arzneigelder erfolgt Verfahren in
ebenfalls durch die Provinzial-Intendanturen und zwar auf dieselben Fonds des Kriegs- Limgebung der
Jahres-Etats der immobilen Armee, auf welche diese Gelder im Frieden auf den Kinderschul-
Friedens-Etat angewiesen werden. gelder und der
Arzneigelder.
8 24.
Alle Kommando-Behörden, Truppen und Administrationen, für deren Familien Benahrihtig-
ungen über
Unterstützungen gewährt werden, sind verpflichtet, der Provinzial-Intendantur ihres eintretende
Corps von den eintretenden Veränderungen in den Personen der Männer und Väter, Veränderun-
welche nach § 16 die Einstellung der Familien-Unterstützungen oder nach § 8 eine Er- gen.
höhung derselben bedingen, sofort Nachricht zu geben.
Die Provinzial-Intendanturen haben dahin zu sehen, daß Ueberhebungen verhütet
werden und sich bei Ausübung der nothwendigen Kontrole mit den Feld-Intendanturen
in Verbindung zu setzen.
Berlin, den 26. Juli 1855.
Der Minister des Innern. Der Finanz-Minister.
gez. v. Westphalen. v. Bodelschwingh.
Der Kriegs-Minister.
gez. Graf v. Waldersee.
1873. 25