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Leipzig-Eilenburger Eisenbahn — deren. Richtungslinie »s-
Leipziger Lehrer-Wittwen= und WaisencMasse, allgemeine, VBonileung.
einer in den Statuten derselben enthaltenen Ausnahme von bestehenden;
Gesetzen " " . . JE;UI-,-..si..cz·'.-»- *“
W engenfeld, s. Eis senbahn, Zwickau- Lengenfeld- Falkensteiner.
Liquidiren ber Advocaten, s. Advocatenordnung mit Taxordnung der Advocaten.
Locomotiven, s. Straßenlocomotiven.
Löbau- Ebersbacher Staatseisenbahnlinie — Gbffnung des Beniet
15.
auf derselen s
M.
Mahlzwang — Gesetz über die Entschädigung für Wegfall besselben .
——Ausfuhxungsveroxdnungdazu. .
Malzsurrogat, s. Zuckercouleur.
Mannsperso nen, vor dem 21. Altersjahre verstorbene,
Ablebens derselben in den Geburtsregistern, nebst Schema unter O
Mediciner, einjährig freiwilliger Militärdienst derselben,
Fassung deshalb im 8 172 der Militär-Ersatz- Instructivn vom 26. Närz
1868
Mehlthener= „Weidaer Eisenbahngesellsch aft' — derselben wird zu einer
Anleihe Genehmigung ertheilt
Meißen, Stadtgemeinde — derselben wird die von derseiben beshlossen Ausgabe
von Inhaberpapieren bewilligt
Militärdienst, einjährig freiwilliger der M ediciner,
Fassung deshalb im 8
1868
— eine veränderte
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— Bemerkung des
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§
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16.
13.
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15.
17.
20.
— eine veränderte ..
172 der Militär- Eraas- #rftrarkion vom 26. März
. ***— 17.
Militär-Ersatz- Instruction vom 26. März 1868 — eine veränderte
516 Ei E
Oct.
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Mai
Nov.
.Aug.
Nov.
Nov.
Fassung des § 172 derselben wegen des einjährig freiwilligen Milit.
dienstes der Mediciner
26. Juli 1855 über die Gewährung von Unterstützungen für selbige
während des Kriegszustandes, nebst Anlagen dazu
Militärleistungen — das Negulatir der Stadt Freiberg über dieselben wird
bestätigt
und Einguartiern n g in Friedens= und Krikgszeiten — Bestätigung
des Statuts der Stadt Plauen über Vertheilung derselben
Militärpersonen, im Kriege gebliebene oder in Folge desselben gestorbene oder
verschollene — Kosten- und Stempelfreiheit in Nachlahregulirungen von
solchen
Mitbelehntenr egister, bei dem Apeellationsgericht zu Dresden als Lehnhof .
zu führendes — der 2. Januar 1874 wird als Tag der Eröffnung desselben
bestimmt — worauf sich dasselbe zur Zeit noch nicht erstreckt.
Mobiliar- Feuerversicherungs-Genossenschaft im Königreiche Sachsen,
landwirthschaftliche — deren Concessionirung
Moritzburg und Geyer, Gerichtsämter — deren kueseban und Besüimmungen
darüber
Mosel, Haltestelle an der Dresden- -Hofer Staatseisenbahn — deren öeweiteruns
und Errichtung einer Güterstation daselbst .....
. 17.
Militär-Familien — Einführung des Königlich Preußischen Reglements vom“ s·
17.
16.
12.
10.
16.
No v.
Jan.
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Seite.
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271 fg.
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