205
G--
C.
für die II. Servisklasse.
für die III.
D.
Servisklasse.
E.
für die IV. Servisklasse.
für die V.
F.
Servizklasse.
JahresMonats-
BetrageBetrag
Thlr. eer. Vf. Thlr. BSor. Pf.
Jahres-
Betrag
Tblt. Egr.! Vf.
Monats-
Betrag
Tblr. -Sor. Pf.
Jahres- WMonats-
Betrag Betrag
rolr. Edr. Vi. #2 ESsr. vf.
Jahres-
Betrag
Thlr. Sor. Vf.
Monats-
Betrag
16 v. Ser. V.
Bemerkungen.
24
15
4#
10 25
13226
21
1315
l
00
O
—
226
18
l
15
12
18 9
15
10 15
21819
263
174
Berlin, den 31. Juli 1870.
Der Kriegs= und Marine-Minister.
von Roon.
1. zu 3, 4 und 5.
Für Brod-u. Brenn-
materialien-Unterstütz-
ungen sind die bis-
herigen Festsetzungen
maßgebend.
2. zu 3 bis 5.
Diejenigen Familien
dieser Kategorien, deren
VBäter aus dem Reserve-
u. Landwehr-Verhält-
niß eingezogen sind,
und welche daher nach
Maßgabe des Gesetzes
vom 27. Februar 1850
anderweit Unterstütz-
ungen zu empfangen
haben, sind zum Em-
pfange der nebenge-
dachten Unterstützun-
gen nicht berechtigt.
3. zu 4.
Sind von einer Fa-
milie nur 1, 2 oder 3
mutterlose, zum Em-
pfange der Unterstütz-
ung berechtigte Kinder
vorhanden, so empfan-
gen sie zusammen den
Servissatz zu 4a und
es fällt dagegen die
Servisunterstützung
nach dem Satze ad 4b
weg.
4. zu 5.
Sind von einer Fa-
milie nur 1 oder 2 mut-
terlose, zum Empfange
der Servisunterstütz-
ung berechtigte Kinder
vorhanden, so empfan-
gen sie zusammen den
Servissatz zu 5 a und
fällt der Empfang nach
dem Satze ad 5b weg.