Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

205 
G-- 
  
  
C. 
für die II. Servisklasse. 
für die III. 
D. 
Servisklasse. 
E. 
für die IV. Servisklasse. 
für die V. 
F. 
Servizklasse. 
  
JahresMonats- 
BetrageBetrag 
Thlr. eer. Vf. Thlr. BSor. Pf. 
Jahres- 
Betrag 
Tblt. Egr.! Vf. 
Monats- 
Betrag 
Tblr. -Sor. Pf. 
  
  
Jahres- WMonats- 
Betrag Betrag 
rolr. Edr. Vi. #2 ESsr. vf. 
Jahres- 
Betrag 
Thlr. Sor. Vf. 
Monats- 
Betrag 
16 v. Ser. V. 
  
  
Bemerkungen. 
  
24 
  
15 
4# 
10 25 
  
  
13226 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
21 
  
  
1315 
  
  
  
l 
00 
O 
— 
226 
  
  
  
18 
  
l 
15 
12 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
18 9 
  
15 
10 15 
21819 
  
  
263 
174 
  
  
  
Berlin, den 31. Juli 1870. 
Der Kriegs= und Marine-Minister. 
von Roon. 
  
1. zu 3, 4 und 5. 
Für Brod-u. Brenn- 
materialien-Unterstütz- 
ungen sind die bis- 
herigen Festsetzungen 
maßgebend. 
2. zu 3 bis 5. 
Diejenigen Familien 
dieser Kategorien, deren 
VBäter aus dem Reserve- 
u. Landwehr-Verhält- 
niß eingezogen sind, 
und welche daher nach 
Maßgabe des Gesetzes 
vom 27. Februar 1850 
anderweit Unterstütz- 
ungen zu empfangen 
haben, sind zum Em- 
pfange der nebenge- 
dachten Unterstützun- 
gen nicht berechtigt. 
3. zu 4. 
Sind von einer Fa- 
milie nur 1, 2 oder 3 
mutterlose, zum Em- 
pfange der Unterstütz- 
ung berechtigte Kinder 
vorhanden, so empfan- 
gen sie zusammen den 
Servissatz zu 4a und 
es fällt dagegen die 
Servisunterstützung 
nach dem Satze ad 4b 
weg. 
4. zu 5. 
Sind von einer Fa- 
milie nur 1 oder 2 mut- 
terlose, zum Empfange 
der Servisunterstütz- 
ung berechtigte Kinder 
vorhanden, so empfan- 
gen sie zusammen den 
Servissatz zu 5 a und 
fällt der Empfang nach 
dem Satze ad 5b weg.
	        
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