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Anträgen zu Pos. 10 a der Einnahme und zu Pos. 24a, 39, 61 und 71 der Ausgabe,
ingleichen dem auf größere Specialisirung des Rechenschaftsberichts gerichteten Antrage,
soweit derselbe ohne zu große Weitläufigkeiten ausführbar ist, entsprechen, auch über die
Frage einer näheren gesetzlichen Bestimmung der Rechte und Pflichten und der Stellung
der Oberrechnungskammer weitere Erwägung anstellen und darüber dem nächsten Land-
tage eine Mittheilung machen, sowie auf den Antrag zu Pos. 9 der Einnahme darauf
hinzuwirken suchen, daß die bereits im Gange befindlichen Verhandlungen möglichst bald
zum Abschluß gebracht werden;
2. der Deckung des Bedarfs des außerordentlichen Budgets für die Finanzperiode
1872/1873 durch die Ständische Schrift vom 30. Januar dieses Jahres und wird den
in letzterer unter II, 1 und 2 enthaltenen Anträgen entsprochen werden;
3. der bei dem Landtagsausschusse zu Verwaltung der Staatsschulden niedergelegten
4procentigen Staatsschuldencassenscheine von den Jahren 1852/1868 und 1869 durch
die Ständische Schrift vom 30. Januar dieses Jahres, worauf das Gesetz vom 17. Februar
dieses Jahres erlassen und das weiter Erforderliche eingeleitet worden ist;
4. Berücksichtigung von Gesuchen um Verlustentschädigung für präcludirte Cassen-
billets vom Jahre 1840 und 1855 durch die in der Ständischen Schrift vom 15. Januar
dieses Jahres erklärte Zustimmung;
5. der auf den Domänenfond und die Veränderungen rücksichtlich des Staatsgutes
während der Jahre 1869 und 1870 bezüglichen Nachweisungen durch die in der Stän-
dischen Schrift vom 6. März dieses Jahres für die Vergangenheit erklärte Genehmigung
und wird im Uebrigen dem wegen Veräußerung gewisser Staatsgüter ausgesprochenen
Wunsche entsprochen werden;
6. der mit dem Decrete vom 2. Januar 1872, Eisenbahnen betreffend, vorgelegten
Staatsverträge zwischen Sachsen und Preußen wegen Herstellung von Eisenbahnen von
Löbau nach Weißwasser oder Rietschen und von Görlitz nach Zittau durch die in der
Ständischen Schrift vom 6. April 1872 erklärte Genehmigung;
7. der mit dem Deerete vom 2. December 1872 bezüglich der das Chemnitz-Aue-
Adorfer Eisenbahnunternehmen betreffenden Mittheilung durch das in der Ständischen
Schrift vom 25. Januar 1872 erklärte Einverständniß;
8. des Verkaufs des Kupferhammers und des Walzwerks Grünthal durch die in
der Ständischen Schrift vom 8. März dieses Jahres ertheilte Zustimmung;
9. der Ständischer Seits gewählten, in der Schrift vom 8. März dieses Jahres
benannten Richter zum Staatsgerichtshofe und deren Stellvertreter;
10. der auf Grund von § 88 der Verfassungsurkunde erlassenen Verordnung vom
6. Juni 1871 über die Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsitz
vom 6. Juni 1870 durch die von den getreuen Ständen in der Schrift vom 10. Februar
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