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20. Anlangend die Petition der Knappschaft des Niederwürschnitzer Steinkohlen—
bauvereins, die Revision und Sicherstellung ihrer Knappschaftscassenverhältnisse rc.
betreffend, so wird die Bewandniß der Sache erörtert, und, soweit eine Abhilfe der von
den Petenten beklagten Uebelstände im Verwaltungswege möglich ist, das Erforderliche
verfügt, und soll
21. dem Antrage in der Ständischen Schrift vom 6. Februar dieses Jahres auf
Erlaß einer, den Corporationen berufsmäßiger Fischer die Ausübung der Fischerei
während der Nachtzeit gestattenden Novelle zu dem Gesetze über die Ausübung der
Fischerei in fließenden Gewässern vom 15. October 1868, entsprochen werden.
22. Die in der Ständischen Schrift vom 29. Januar dieses Jahres beziehendlich
zur Berücksichtigung empfohlene Petition des Gemeinderaths zu Lockwitz um Gestattung
der Vornahme von Gemeindewahlen an Sonntagsnachmittagen hat durch eine ent-
sprechende, im Gesetz= und Verordnungsblatte veröffentlichte Bekanntmachung Erledigung
gefunden.
23. Dem Gesuche des Stadtraths zu Löbau um Uebernahme der ihm durch einen
Straßenbau erwachsenen Kosten auf die Staatscasse soll mit Rücksicht auf die geschehene
Ständische Befürwortung entsprochen und wird
24. der Antrag der Handels= und Gewerbekammer in Chemnitz auf Abänderung
einer Bestimmung des Gesetzes vom 15. Juni 1868, die juristischen Personen betreffend,
in Erwägung gezogen und nach Befinden dem nächsten Landtage eine entsprechende
Vorlage gemacht werden.
25. Die mittelst Ständischer Schrift vom 5. März dieses Jahres an Uns gelangten
Petitionen, beziehendlich Beschwerden, soweit sie sich auf § 17 des Wegebaugesetzes vom
12. Januar 1870 beziehen, ferner
26. der auf die Maßcontrole bei der Strohflechterei bezügliche Antrag,
27. der Antrag auf Erlaß einer die Beaufsichtigung des Schankwesens betreffenden
Generalverordnung,
28. der auf die eventuelle Bildung von Fischereigenossenschaften bezügliche Antrag
der getreuen Stände in der Schrift vom 14. Februar dieses Jahres,
29. der Antrag in der Ständischen Schrift vom 5. April 1872 auf Erweiterung
der Schonzeit für Rebhühner,
30. die Petition des Bezirksarmenvereins zu Möckern und mehrerer anderer Ge-
meinden in der Umgegend von Leipzig, die Bildung von Armenunterstützungsverbänden
betreffend, sowie
31. der in der Ständischen Schrift vom 6. April 1872 gestellte Antrag wegen