Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

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Die von einem Stockwerke zum anderen führenden Treppen dürfen nicht in einem 
Laufe angelegt und nicht gewunden sein; am besten werden sie in zwei oder drei Arme 
mit dazwischen liegenden Ruheplätzen (Podesten) gebrochen. 
Bei Herstellung einer Treppe mit freistehenden Spillen ist zwischen diesen ein Ge— 
länder mit Handgriff anzubringen. 
An der äußeren, an die Wände des Treppenhauses anschließenden Seite genügt 
ein Handgriff. Wird die Treppe von Schülern sehr verschiedener Altersstufen benutzt, 
so ist die Anbringung mehrerer Handgriffe in verschiedenen Höhen wünschenswerth. 
Ist vor dem Hause eine Treppe, so kann sie von drei Seiten her zugänglich gemacht 
werden, wenn sie nicht mehr als drei Stufen hat. Im anderen Falle ist sie an ihrer 
freien Seite mit einem soliden Geländer zu versehen. 
Größere Schulhäuser sollen mehrere Eingänge, womöglich von verschiedenen Straßen 
aus haben. 
8 16. Sämmtliche Gänge eines Schulhauses sollen hell und nicht zugig sein, aber 
doch nach Bedarf jederzeit rasch gelüftet werden können. Die Hauptgänge sollen nicht 
unter 1,7 Meter Breite erhalten. 
& 17. Zur Bedachung ist ein feuerfestes, zeitweiliger starkriechender Ueberstreichung 
nicht bedürfendes Material zu verwenden. 
Gut construirte Blitzableiter dürfen auf keinem Schulhause fehlen und sind von 
Zeit zu Zeit auf ihre Leistungsfähigkeit zu prüfen. 
Zur Ableitung der Tage= und Abfallwässer ist das Schulhaus mit Dachrinnen und 
Abfallrohren von Metall zu versehen. Die Ausgüsse sind in Abzugsschleußen oder ge- 
pflasterte Gerinne zu leiten. 
§ 18. Von ganz besonderer Bedeutung und Wichtigkeit ist die Fürsorge für zweck- 
und ordnungsmäßige Anlage und Einrichtung der Aborte. Hierüber ist gleichzeitig mit 
dieser Verordnung eine in'ds Einzelne gehende Anweisung an die Schulaufsichtsbehörden 
erlassen worden. 
19. Zur Ermöglichung einer angemessenen körperlichen Erholung der Schüler 
während der Unterrichtspausen ist für Knaben und Mädchen je ein offener und ein be- 
deckter Spielplatz wünschenswerth. 
Der erstere ist so anzulegen, daß er nach dem Regen rasch abtrocknen kann. Auch 
soll er vom Schulhause aus übersehen werden können. 
Man umngiebt den offenen Spielplatz mit einem Zaun oder einer Hecke, bepflanzt 
die Grenze desselben mit schattengebenden Bäumen und rüstet ihn noch mit einigen fest- 
stehenden Bänken und Turngeräthen aus. 
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