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62. Bekanntmachung,
die Zusammensetzung der Cassenbillets -Commission betreffend;
vom 1. Mai 1873.
Mit Allerhöchster Genehmigung ist vom 1. dieses Monats an die zur Erledigung ge-
kommene Function eines ersten Mitglieds der nach § 1 der Verordnung vom 17. Februar
1868 (Seite 93 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1868, Abth. I) einge-
setzten Cassenbillets-Commission .
dem Geheimen Finanzrathe Oswald Ehrhardt Römisch
übertragen worden.
Dresden, den 1. Mai 1873.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
v. Brück.
& 63. Deeret
wegen Bestätigung des Regulativs der Stadt Freiberg über Militärleistungen;
vom 5. Mai 1873.
Nachdem Se. Majestät der König auf Vortrag des Justiz-Ministeriums die in 88 24
und 25 des Regulativs der Stadt Freiberg über Militärleistungen vom 28. Februar
dieses Jahres getroffenen Ausnahmen von bestehenden Gesetzen enthaltenden Bestimm-
ungen zu genehmigen Allergnädigst geruhet haben und hierauf mit Zustimmung des
Kriegs-Ministeriums von Seiten der Kreisdirection zu Dresden die Bestätigung ge-
dachten Regulativs stattgefunden hat, so ist zu dessen Beurkundung gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Vollziehung des Kriegs-Ministeriums ausgefertigt worden.
Dresden, am 5. Mai 1873.
Kriegs-Ministerium.
v. Fabrice.
Eckelmann.