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X 75. Bekanntmachung,
die Richtunglinie der Zwickau-Lengenfeld-Falkensteiner Eisenbahn betreffend;
vom 28. Mai 1873.
Uneer Bezugnahme auf die Bekanntmachung, die Richtungslinie der Zwickau-Lengen-
feld -Falkensteiner Eisenbahn betreffend, vom 25. März dieses Jahres (Seite 236 des
Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1873), wird von dem Ministerium des
Innern andurch bekannt gemacht, daß von dem Bau gedachter Eisenbahn weiter die Flur
Falkenstein
betroffen wird.
Dresden, am 28 Mai 1873.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Fromm.
& 76. Bekanntmachung,
die Richtungslinie der Muldenthalbahn Glauchau-Wurzen betreffend;
vom 24. Mai 1873.
Ul# Bezugnahme auf die Bekanntmachung, die Richtungslinie der Muldenthalbahn
Glauchau-Wurzen betreffend, vom 27. März dieses Jahres (Seite 252 fg. des Gesetz-
und Verordnungsblattes vom Jahre 1873) wird von dem Ministerium des Innern
andurch bekannt gemacht, daß von dem Baue gedachter Bahn weiter auf der Strecke
Penig-Cossen nach Maßgabe der genehmigten Detailpläne die Fluren
Penig,
Arnsdorf,
Rochsburg,
Berthelsdorf,
Lunzenau,
Hohenkirchen,
Cossen
betroffen werden.
Dresden, am 24. Mai 1873.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Fromm.