— 447 —
Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
9. Stück vom Jahre 1873.
& 77,. Bekanntmachung,
den zwischen Sachsen, Preußen, Sachsen-Weimar, Sachsen-Meiningen, Sachsen-
Altenburg, Schwarzburg-Rudolstadt und Reuß jüngerer Linie wegen Ausführung
einer Eisenbahn von Erfurt über Saalfeld, Schleiz, Schönberg nach
Weischlitz, nebst Zweigbahnen von Hettstedt nach Stadt Ilm und von
Schwarza nach Königsee mit eventueller Fortsetzung nach Jlmenau
unter dem 26. Januar 1873 abgeschlossenen Vertrag betreffend;
vom 12. Mai 1873.
Nachdem zwischen den Regierungen des Königreichs Sachsen, des Königreichs Preußen,
des Großherzogthums Sachsen-Weimar, des Herzogthums Sachsen-Meiningen, des
Herzogthums Sachsen-Altenburg, des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt und des
Fürstenthums Reuß jüngerer Linie wegen Herstellung einer Eisenbahnverbindung von
Erfurt über Saalfeld, Schleiz, Schönberg nach Weischlitz, nebst Zweigbahnen
von Hettstedt nach Stadt Ilm und von Schwarza nach Königsee mit eventueller
Fortsetzung nach Ilmenau unter dem 26. Januar 1873 ein Vertrag abgeschlossen
worden ist, so wird derselbe nach erfolgter allseitiger Ratification in der Anlage O
nebst den bezüglichen Concessionsbedingungen unter A hierdurch zur öffentlichen —
Kenntniß gebracht.
Dresden, den 12. Mai 1873.
Ministerien der Finanzen, der auswärtigen Angelegenheiten
und des Innern.
Frhr. v. Friesen. v. Nostitz-Wallwitz.
1873. 61