Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
9. Stück vom Jahre 1873. 
  
  
  
  
  
  
  
& 77,. Bekanntmachung, 
den zwischen Sachsen, Preußen, Sachsen-Weimar, Sachsen-Meiningen, Sachsen- 
Altenburg, Schwarzburg-Rudolstadt und Reuß jüngerer Linie wegen Ausführung 
einer Eisenbahn von Erfurt über Saalfeld, Schleiz, Schönberg nach 
Weischlitz, nebst Zweigbahnen von Hettstedt nach Stadt Ilm und von 
Schwarza nach Königsee mit eventueller Fortsetzung nach Jlmenau 
unter dem 26. Januar 1873 abgeschlossenen Vertrag betreffend; 
vom 12. Mai 1873. 
Nachdem zwischen den Regierungen des Königreichs Sachsen, des Königreichs Preußen, 
des Großherzogthums Sachsen-Weimar, des Herzogthums Sachsen-Meiningen, des 
Herzogthums Sachsen-Altenburg, des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt und des 
Fürstenthums Reuß jüngerer Linie wegen Herstellung einer Eisenbahnverbindung von 
Erfurt über Saalfeld, Schleiz, Schönberg nach Weischlitz, nebst Zweigbahnen 
von Hettstedt nach Stadt Ilm und von Schwarza nach Königsee mit eventueller 
Fortsetzung nach Ilmenau unter dem 26. Januar 1873 ein Vertrag abgeschlossen 
worden ist, so wird derselbe nach erfolgter allseitiger Ratification in der Anlage O 
nebst den bezüglichen Concessionsbedingungen unter A hierdurch zur öffentlichen — 
Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 12. Mai 1873. 
Ministerien der Finanzen, der auswärtigen Angelegenheiten 
und des Innern. 
Frhr. v. Friesen. v. Nostitz-Wallwitz. 
1873. 61
	        
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