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von Seiten Seiner Durchlaucht des Fürsten Reuß jüngerer Linie:
Höchst Ihr Staatsminister Adolph von Harbou,
welche nach geschehener Mittheilung und gegenseitiger Anerkennung ihrer Vollmachten
unter dem Vorbehalte der Ratification nachstehenden Vertrag verabredet und ab—
geschlossen haben:
Artikel l.
Die Königlich Preußische, die Königlich Sächsische, die Großherzoglich Sächsische,
die Herzoglich Sachsen-Meiningensche, die Herzoglich Sachsen-Altenburgische, die
Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtische und die Fürstlich Reußische Regierung ver-
pflichten sich, innerhalb Ihrer Staatsgebiete die Anlage einer Eisenbahn zuzulassen
und zu fördern, welche von Erfurt ausgehend, woselbst sie Anschluß an die Thü-
ringische, die Erfurt-Nordhausener und die Erfurt-Sangerhausener Eisenbahn zu
nehmen hat, über Hayn, Kranichfeld bis in die Nähe von Klein-Hettstedt, weiter
über Remda, Teichröda, Rudolstadt (mit Anschluß daselbst an die Saal-Bahn),
Schwarza, Saalfeld (mit Anschluß daselbst an die Gera-Eichichter Eisenbahn),
Unter-Wellenborn, Ranis, Knan, Schleiz, Lössau, Mühltruff (mit Anschluß
von dort an die Sächsisch-Bayerische Eisenbahn bei Schönberg), nach Weischlitz
mit Anschluß daselbst an die (Sächsisch-) Voigtländische Staats-Eisenbahn führt, und
die beiden Zweigbahnen Klein-Hettstedt-Stadt Ilm und Schwarza-Blanken-
burg-Ober-Rottenbach-Königsee erhält. Bei den vorgenannten Orten sollen an
geeigneten horizontalen Stellen Stationsanlagen für den Personen= und Güterverkehr
angelegt werden, und zwar: Bahnhöfe bei Erfurt, Rudolstadt, Saalfeld,
Schleiz, Mühltruff-Schönberg und Weischlitz; Haltestellen erster Classe bei
Kranichfeld, Klein-Hettstedt, Remda, Schwarza, Ranis, Stadt Ilm,
Blankenburg und Königsee; Haltestellen zweiter Classe bei Hayn, Teichröda,
Unter-Wellenborn, Knau, Lössau und Ober-Rottenbach.
Artikel II.
Der speciellen Bearbeitung der Linie sollen im Allgemeinen die von der Gesellschaft
für Eisenbahn-Unternehmen, Commandit-Gesellschaft auf Actien, F. Pleßner & Comp.
in Berlin, angefertigten und eingereichten generellen Vorarbeiten, jedoch unter thun-
lichster Beseitigung der für Saalfeld projeetirten Kopfstation, zu Grunde gelegt
werden. Im Besonderen wird verabredet,
1. daß das Längengefälle der Bahn in der Hauptbahn Erfurt-Weischlitz nirgends
stärker als im Verhältniß von 1 zu 72, in den Zweigbahnen nirgends stärker
als 1 zu 60 sein soll;
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