—
— 450 —
2. daß die geringste Länge der Krümmungshalbmesser für die Curven der Geleis—
verbindungen auf den Bahnhöfen nicht weniger als 200 Meter, für die Curven
der Linie selbst nicht weniger als 300 Meter betragen soll und daß die Bahn—
höfe und Haltestellen, soweit irgend thunlich, in ihrer ganzen Längenausdehnung
in geraden Linien liegen sollen;
3. daß die Spurweite der Bahngeleise 1,#4 35 Meter im Lichten der Schienen be-
tragen soll;
4. daß das Terrain von vornherein für ein doppelgeleisiges Planum erworben wird;
daß die Bahn in den Brücken über der Bahn und in den größeren Bauwerken
im Bahnkörper selbst einschließlich etwaiger Tunnel sogleich für ein doppel-
geleisiges Planum, im Uebrigen sowohl im Unterbau als auch im Oberbau vor-
läufig nur eingeleisig hergestellt wird;
6. daß die Anlage des zweiten Geleises stattzufinden hat, sobald nach dem Ermessen
der betheiligten Regierungen, welche sich dieserhalb verständigen werden, das
Verkehrsbedürfniß oder die Sicherheit des Betriebes solches erfordert, und daß
hiermit auf der Hauptbahn auf denjenigen Strecken begonnen wird, welche ein
Längengefälle von mehr als 1 zu 100 haben;
7. daß die Breite des Bahnkörpers und die Zahl der Geleise für die Bahnhöfe und
Haltestellen der Feststellung der Specialprojecte vorbehalten bleibt;
8. daß im Uebrigen der Bau und das gesammte Betriebsmaterial unter Beachtung
der von dem Verein der Deutschen Eisenbahn-Verwaltungen für die Gestaltung
des Eisenbahnwesens angenommenen Grundzüge, Sicherheitsanordnungen und
einheitlichen Vorschriften derartig eingerichtet werden sollen, daß die Transport-
mittel nach allen Richtungen hin auf die angrenzenden Bahnen ungehindert
übergehen können.
St’##
Artikel III.
Die im Artikel II bezeichnete Commandit-Gesellschaft auf Actien F. Pleßner
& Comp. in Berlin hat sich für eine von ihr zu bildende Eisenbahn-Gesellschaft um
die Concession der in Rede stehenden Eisenbahn nebst Zweigbahnen beworben. Die
contrahirenden Regierungen sind darüber einverstanden, daß dieser Eisenbahn-Gesell-
schaft die nachgesuchte Concession auf Grundlage dieses Vertrags, im Uebrigen unter
den aus der Anlage A des gegenwärtigen Vertrags ersichtlichen Bedingungen innerhalb
einer Frist von drei Monaten nach allseitiger Ratification dieses Vertrags ertheilt
werde, sofern es ihr gelingt, die Zeichnung des zu 2 in Stammactien und 3 in Stamm-
Prioritäts-Actien zu emittirenden Anlagecapitals von 127 Millionen Thaler nebst der
Eintragung in das Handels-Register nachzuweisen, beziehungsweise nachdem von ihr