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Staats= und anderen öffentlichen Cassen ohne Unterschied verboten, auch gleichzeitig die
zeither den Verwaltungen bei fiscalischen Unternehmungen ertheilte Ermächtigung zu
Annahme Oesterreichischer /1 Guldenstücke ausdrücklich zurückgezogen.
Dresden, den 15. Juli 1873.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen.
v. Nostitz-Wallwitz. Für den Minister:
v. Thümmel.
v. Brück.
90. Bekanntmachung,
eine Prioritätsanleihe des Actienvereins der Brauerei zum Felsenkeller bei Dresden
betreffend;
vom 16. Juli 1873.
Dee Ministerium des Innern hat dem Actienvereine der Brauerei zum Felsenkeller
bei Dresden, welcher zur Vergrößerung seines Anlagecapitals eine zweite Prioritäts=
anleihe von 150,000 Thalern aufzunehmen beabsichtigt, zur Ausgabe von auf den In-
haber lautenden, mit 5% jährlich zu verzinsenden und vom Jahre 1878 an planmäßig
auszuloosenden Schuldscheinen im Nennwerthe von je 500 Thlr. nach Maßgabe der
vorgelegten General-Schuldverschreibung nebst Anleiheplan die nachgesuchte Genehmigung
ertheilt, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Dresden, am 16. Juli 1873.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Fromm.
91. Bekanntmachung,
die Richtungslinie der Chemnitz-Aue-Adorfer Eisenbahn betreffend;
vom 17. Juli 1873.
Uhter Bezugnahme auf die Bekanntmachung, die Richtungslinie der Chemnitz-Aue-
Adorfer Eisenbahn betreffend, vom 16. Juni dieses Jahres (Seite 475 fg. des Gesetz-
und Verordnungsblattes vom Jahre 1873) wird von dem Ministerium des Innern an-