Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

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sowie der mit Europa in Verkehr stehenden Länder in völliger Unabhängigkeit von 
Globus und Karte erreicht sein. 
Geschichte. 
12. 
Vertheilung des Unterrichtsstoffs. 
Klasse VI) 2 Stunden wöchentlich. 
Uebersichtliche, an große Persönlichkeiten angeschlossene Darstellung der alten Welt 
bis auf Karl den Großen. 
Klasse V, 2 Stunden wöchentlich. 
Fortsetzung dieser Darstellung bis zum Anfange dieses Jahrhunderts. 
Klasse IV, 2 Stunden wöchentlich. 
Welt= und Culturgeschichte bis zur Völkerwanderung. 
Klasse III) 2 Stunden wöchentlich. 
Das Mittelalter mit besonderer Betonung der Geschichte des deutschen Volkes und 
Berücksichtigung der sächsischen Geschichte. 
Klasse II, 2 Stunden wöchentlich. 
Von der Reformation bis zur Zeit Ludwig XIV. Die Geschichte Deutschlands 
(mit Einschluß der sächsischen Geschichte) bildet auch hier den Mittelpunkt der historischen 
Betrachtung. 
Klasse I, 2 Stunden wöchentlich. 
Fortsetzung bis zur Gegenwart unter gleicher Berücksichtigung der deutschen und 
sächsischen Geschichte. 
§ 13. 
Bildungsziel. 
Kenntniß der wichtigsten, insbesondere der culturgeschichtlichen Begebenheiten und 
Personen der Weltgeschichte, specielle Kenntniß der deutschen und sächsischen Geschichte, 
Sicherheit in der Angabe der Zeiten, ein geläutertes Urtheil über das Geschehene.
	        
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