Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

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Klasse II, 3 Stunden wöchentlich. 
Naturbeschreibung 1 Stunde. Schluß der Mineralogie. Ueberblick über die 
Geognosie und Geologie. 
Naturlehre 2 Stunden. Physik I. Theil. 
Klasse I, 2 Stunden wöchentlich. 
Naturlehre: Physik II. Theil. 
15. 
Bildungsziel. 
Am Ende des Seminarcurses muß in den Naturwissenschaften eine übersichtliche 
Kenntniß der Botanik, Mineralogie, Zoologie und Anthropologie, sowie der hauptsäch- 
lichsten Lehren der Physik und Chemie erreicht sein. 
Arithmetik und Geometrie. 
8 16. 
Vertheilung des Unterrichtsstoffs. 
Klasse VI, 5 Stunden wöchentlich. 
Arithmetik 3 Stunden. Die Species insbesondere mit gemeinen und Decimal— 
brüchen; das Metersystem; einfache und zusammengesetzte Regeldetri (Schlußrechnung). 
Wöchentliche Aufgaben zu schriftlicher Lösung. 
Geometrie 2 Stunden. Formen= und Constructionslehre; Raumberechnung. 
Klasse V, 5 Stunden wöchentlich. 
Arithmetik 3 Stunden. Zins= und Procentrechnung; Terminrechnung; Gesell- 
schafts= und Mischungsrechnung; abgekürzte Decimalrechnung. Leichte algebraische Auf- 
gaben. Wöchentliche Aufgaben zu schriftlicher Lösung. 
Geometrie 2 Stunden. Planimetrie. Linien, Winkel, Congruenz der Dreiecke. 
Klasse IV. 5 Ftunden wöchentlich. 
Arithmetik 3 Stunden. Die vier Species in Buchstaben, sowie die Lehre von 
den entgegengesetzten Größen. 
Die Proportionen und deren Anwendung auf die bürgerlichen Rechnungsarten. 
Algebraische Gleichungen des 1. Grades mit einer Unbekannten. Wöchentliche Aufgaben 
zu selbstständiger schriftlicher Lösung unter Berücksichtigung der bürgerlichen Rechnungs- 
arten.
	        
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