Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

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Geometrie 2 Stunden. Vier= und Vielecke; Elemente der Kreislehre; Flächen- 
vergleichung. 
Klasse III) 4 Stunden wöchentlich. 
Arithmetik 2 Stunden. Potenz= und Wurzelrechnung. Algebraische Gleichungen 
des 1. Grades mit einer und mehreren Unbekannten. Wöchentliche Aufgaben zu selbst- 
ständiger schriftlicher Lösung unter Berücksichtigung der bürgerlichen Rechnungsarten. 
Geometrie 2 Stunden. Planimetrie: Flächenvergleichung, Verwandlung, Theil- 
ung und Ausmessung geradliniger Figuren. Aehnlichkeitslehre. 
Klasse II, 4 Stunden wöchentlich. 
Arithmetik 2 Stunden. Eventuelle Beendigung der Potenz= und Wurzelrech- 
nung. Die Logarithmen. Gleichungen des 1. Grades mit 2 und mehreren Unbekannten. 
Reine Gleichungen des 2. Grades. Alle 14 Tage Aufgaben zu selbstständiger schrift- 
licher Lösung unter Berücksichtigung der bürgerlichen Rechnungsarten. 
Geometrie 2 Stunden. Beschluß der Kreislehre. Ebene Trigonometrie. 
Klasse I, 4 Stunden wöchentlich. 
Arithmetik 2 Stunden. Die arithmetischen und geometrischen Progressionen. 
Zinseszins= und Rentenrechnung. Unreine Gleichungen des 2. Grades, event. loga- 
rithmische Gleichungen. Alle 14 Tage Aufgaben zu schriftlicher Lösung unter Berück- 
sichtigung der bürgerlichen Rechnungsarten. 
Geometrie 2 Stunden. Eventuelle Beendigung der Trigonometrie; Elemente 
der Stereometrie. « 
817. 
Bildungsziel. 
In der Arithmetik: Sicherheit und Gewandtheit in allen der Volksschule zu- 
gehörigen Rechnungsarten, sowie tiefere Einsicht in das Wesen und die Gründe des 
jedesmal erforderlichen Verfahrens; außerdem aber genügende Bekanntschaft mit den 
darüber hinausliegenden Theilen der Arithmetik, wie sie die gegenwärtige Lehrordnung 
als Unterrichtsziel der Seminarbildung aufgestellt; in der Geometrie gründliche 
Einsicht in die Gesetze der Elementar-Raumlehre, verbunden mit der Fertigkeit, sie 
anzuwenden. 
1873. 69
	        
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