Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

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II. die Ortschaften 
Bärnsdorf, 
Cunertswalde, 
Marsdorf, 
Neuer Anbau, 
Volkersdorf, 
Steinbach und 
das Moritzburger Forstrevier 
dem Gerichtsamte Radeburg 
und 
III. die Ortschaften 
Coswig mit Spitzgrund und Kreiern, 
Neu-Coswig (früher Weinbergsgemeinde genannt), 
Kötitz und 
das Kreier Forstrevier 
dem Gerichtsamte Meißen 
überwiesen. Dagegen gehen von dem dermaligen Bezirke 
b) des Gerichtsamts Geyer 
von derselben Zeit an 
I. die Stadt Geyer 
an das Gerichtsamt Ehrenfriedersdorf, 
und 
II. die Ortschaften 
Herrmannsdorf, 
Dörfel und 
Tannenberg mit Siebenhöfen 
an das Gerichtsamt Annaberg 
über. 
3. In sämmtlichen bei den Gerichtsämtern Moritzburg und Geyer anhängigen oder 
noch anhängig werdenden Rechtssachen, welche am 1. November 1873 noch nicht be— 
endigt sind, haben die Betheiligten von dieser Zeit an Dasjenige, was ihnen beim 
Gerichtsamte Moritzburg oder beim Gerichtsamte Geyer zu thun obgelegen, bei der— 
jenigen Behörde zu verrichten, vor welche diese Sachen nach der gegenwärtigen Ver— 
ordnung künftighin gehören, daselbst auch die von der seitherigen Gerichtsbehörde etwa 
anberaumten Termine abzuwarten und angefangene Verfahren fortzustellen und zu
	        
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