Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
17. Stück vom Jahre 1873. 
  
  
  
  
* 124. Bekanntmachung, 
das Ableben weiland Sr. Mgjestät, Johann, Köbnigs von Sachsen 2c. 2c. 2c. 
betreffend; 
vom 29. October 1873. 
Wa, Albert, von GOTTE Gnaden König von Sachsen 
2c. 2c. 26. 
  
  
thun hiermit kund und zu wissen: 
Nachdem durch Gottes unerforschlichen Rathschluß des Allerdurchlauchtigsten Königs 
und Herrn, Johann, Königs von Sachsen, Unseres vielgeliebten Herrn Vaters König- 
liche Majestät, zum größten Schmerze Seines Hauses wie Seiner gesammten Unter- 
thanen aus diesem Leben abgerufen worden ist, haben Wir die Regierung des König- 
reichs Sachsen, vermöge des nach der verfassungsmäßigen Erbfolge an Uns geschehenen 
Anfalls der Krone, übernommen. 
Wir versehen Uns daher zu Unseren getreuen Ständen, den Königlichen, sowie den 
sonst in öffentlichen Diensten angestellten geistlichen und weltlichen Beamten und 
Dienern, auch zu allen Unterthanen und Einwohnern Unseres Königreichs, daß sie Uns 
als dem rechtmäßigen, angestammten Landesherrn die schuldige Dienstpflicht, Treue und 
Gehorsam so willig als pflichtmäßig leisten werden. 
Dagegen versichern Wir sie Unserer, auf Handhabung von Recht und Gerechtigkeit 
und Beförderung der Wohlfahrt und des Besten des Landes unausgesetzt gerichteten 
landesväterlichen Fürsorge, werden auch die Verfassung des Landes in allen ihren Be- 
stimmungen während Unserer Regierung beobachten, aufrecht halten und beschützen. 
1873. 80
	        
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