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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
17. Stück vom Jahre 1873.
* 124. Bekanntmachung,
das Ableben weiland Sr. Mgjestät, Johann, Köbnigs von Sachsen 2c. 2c. 2c.
betreffend;
vom 29. October 1873.
Wa, Albert, von GOTTE Gnaden König von Sachsen
2c. 2c. 26.
thun hiermit kund und zu wissen:
Nachdem durch Gottes unerforschlichen Rathschluß des Allerdurchlauchtigsten Königs
und Herrn, Johann, Königs von Sachsen, Unseres vielgeliebten Herrn Vaters König-
liche Majestät, zum größten Schmerze Seines Hauses wie Seiner gesammten Unter-
thanen aus diesem Leben abgerufen worden ist, haben Wir die Regierung des König-
reichs Sachsen, vermöge des nach der verfassungsmäßigen Erbfolge an Uns geschehenen
Anfalls der Krone, übernommen.
Wir versehen Uns daher zu Unseren getreuen Ständen, den Königlichen, sowie den
sonst in öffentlichen Diensten angestellten geistlichen und weltlichen Beamten und
Dienern, auch zu allen Unterthanen und Einwohnern Unseres Königreichs, daß sie Uns
als dem rechtmäßigen, angestammten Landesherrn die schuldige Dienstpflicht, Treue und
Gehorsam so willig als pflichtmäßig leisten werden.
Dagegen versichern Wir sie Unserer, auf Handhabung von Recht und Gerechtigkeit
und Beförderung der Wohlfahrt und des Besten des Landes unausgesetzt gerichteten
landesväterlichen Fürsorge, werden auch die Verfassung des Landes in allen ihren Be-
stimmungen während Unserer Regierung beobachten, aufrecht halten und beschützen.
1873. 80