Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

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& 134. Bekanntmachung, 
die Richtungslinie der Chemnitz-Aue-Adorfer Eisenbahn betreffend; 
vom 11. November 1873. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 18. Juli dieses Jahres, die Richtungs- 
linie der Chemnitz-Aue-Adorfer Eisenbahn betreffend (Seite 485 des Gesetz- und Ver— 
ordnungsblattes vom Jahre 1873), wird von dem Ministerium des Innern andurch 
bekannt gemacht, daß von dem Baue gedachter Eisenbahn auf der Strecke Zwota-Adorf 
nach Maßgabe der genehmigten Detailpläne 
das Forstrevier Kottenhaide, 
sowie 
die Fluren Gunzen, Breitenfeld, Markneukirchen, Siebenbrunn, 
Remtengrün und Adorf 
betroffen werden. 
Dresden, am 11. November 1873. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
  
135. Bekanntmachung, 
die Bewilligung einer vom Vorschußvereine für Possendorf und Umgegend erbetenen 
Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; 
vom 13. November 1873. 
Mie Genehmigung Sr. Majestät des Königs ist vom Justizministerium dem in das 
Genossenschaftsregister eingetragenen Vorschußvereine für Possendorf auf dessen Ansuchen 
die in der nachstehend abgedruckten Bestimmung der Statuten dieses Vereins enthaltene 
Ausnahme von bestehenden Gesetzen zugestanden worden. 
Dresden, am 13. November 1873. 
Ministerium der Justiz. 
Abeken. 
Rosenberg.
	        
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